Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 100

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Unter Patientenverfügung verstehen wir eine Willensäußerung, dass bestimmte Be­handlungen für den Fall abgelehnt werden, dass die Patienten zu diesem Zeitpunkt nicht mehr einsichts- und urteilsfähig sind oder sich nicht mehr äußern können.

Wir haben uns mit dieser Frage im Europarat beschäftigen müssen. Dort gab es eine Vorlage zur Euthanasie vom Schweizer Kollegen Dick Marty, der darauf verwiesen hat, dass das in einigen Ländern wie Holland und Belgien zur Anwendung kommt und dass er auch vom Europarat in dieser Frage sozusagen eine Bewegung losfahren hätte wollen. Wir konnten das verhindern; ich bin sehr froh, sehr dankbar und auch glücklich für jede Stunde Diskussion, für jeden Beitrag, den wir dort leisten konnten, damit dieses Thema aufgearbeitet und dieser Vorschlag abgelehnt wurde.

Wir sind nicht die Einzigen, die diesbezüglich eine Maßnahme treffen, auch die Französische Nationalversammlung und der Deutsche Bundestag haben in den letzten Monaten ähnliche Entscheidungen getroffen. Man möchte damit sicherlich eine Antwort geben auf beziehungsweise einen Lösungsvorschlag unterbreiten für eine Situation, die wir kurz so darstellen können: Wir haben heute eine höhere Lebenserwartung. Wir haben heute andere soziale Umfelder. Es gibt eine medizinische Entwicklung, die nicht nur Segen bedeutet, sondern für viele auch, wenn sie das miterleben, eine Belastung ist. Und man versucht, hierauf eine Antwort zu geben.

Frau Bundesministerin! Ich denke, dass da sehr viel gelungen ist. Ich möchte ausdrücklich Maria Fekter danken, die sich beispielgebend und engagiert mit vielen Experten eingebracht hat.

Ich bringe es so auf den Punkt, wie ich es schon im Europarat sagte: Wir haben alles zu tun, dass Menschen auch in Zukunft in den Händen von Menschen sterben dürfen – und nicht durch die Hände von Menschen sterben müssen.

Das wollen wir erreichen. Wenn wir einen kleinen Beitrag zu dieser großen Ent­scheidung leisten können, dann, so denke ich, ist das eine gute Vorlage, die natürlich unsere Zustimmung finden wird. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der Grünen.)

13.09


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Grander. – Bitte.

 


13.09.31

Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Ministerinnen! Ich möchte jetzt als Vertreterin eines Pflegeberufes seit 30 Jahren zu dieser Patientenverfügung etwas sagen.

Grundsätzlich bin ich dafür, dass es dieses Instrument gibt. Für mich sind es Rahmen­bedingungen, die damit sowohl für Ärzte als auch für Pflegepersonen geschaffen werden, dass endlich eine Struktur in das Ganze hineinkommt. Wir hatten jetzt schon immer Grenzfälle, wobei eine gewisse Struktur hilfreich gewesen wäre.

Sterben und Sterbende waren oft ein Tabuthema, darüber wurde nicht geredet, das wurde nicht akzeptiert. Das kann ich jedoch heute nicht mehr bestätigen. Als ich meine Arbeit begonnen habe, hat man Sterbende noch in Bäder abgeschoben, heute stirbt ein Mensch im Krankenhaus oder in einer Institution so wie zu Hause. Man nimmt ihn auch nicht aus dem Patientenzimmer heraus, obwohl das immer wieder verlangt wird. Ich denke, Sterben gehört zum Leben, so wie das Leben zum Sterben gehört.

Es ist auch gerade in der ärztlichen und pflegerischen Betreuung sehr viel Wissen, Können und auch Verantwortung notwendig. Dr. Grünewald hat teilweise angerissen, wie sensibel dieses Thema ist. Ich würde allerdings auch manchmal die Akutsituation


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