Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 101

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mit der normalen Situation vergleichen, denn diese sieht sehr drastisch aus, wenn man das miteinander vermischt.

Es muss natürlich auch akzeptiert werden, dass es trotz dieser Regelung der Patientenverfügung weiterhin offene Fragen geben wird. Ich glaube, wir können nicht alles auf Punkt und Beistrich regeln, weil dazu einfach das Leben jedes Einzelnen von uns zu facettenreich ist. Wenn wir uns anschauen, wie sich Krankheiten entwickeln können, welche Verläufe sie nehmen können oder auch nicht, obwohl die Prognose eine ganz andere ist, dann geht eine Krankheit für den Einzelnen oft ganz anders aus. Wir müssen diesen sensiblen Bereich auch mit einkalkulieren.

Ich denke auch, dass sich der Kreis jener Personen, die eine Beratung wollen, was die Patientenverfügung betrifft, vergrößern wird, weil sich gerade Angehörige des ärzt­lichen und auch des pflegerischen Sektors – ganz gleich, wo sie arbeiten, ob im Akutkrankenhaus, im Pflegeheim, in der mobilen Pflege oder einfach zu Hause in der Pflege – mit diesen Dingen, wenn das Gesetz ist, auseinander setzen müssen und das dadurch auch Einfluss nimmt.

Ich muss in Zukunft in meiner Pflegeanamnese beziehungsweise der Arzt in seiner Arztanamnese wirklich nachfragen, ob eine Patientenverfügung vorliegt. Es gibt heute schon Patientenverfügungen, die man über die Hospiz machen kann. Es weist auch jeder darauf hin, dass er so etwas hat, dass das ein Arzt und auch ein Angehöriger unterschrieben hat. Diese 130 000 bestehenden Patientenverfügungen sind ja nicht mehr irgendwo im Verborgenen, sondern es wird sehr offen darüber geredet.

Darum noch einmal: Ich glaube, dass diese Patientenverfügung mit ihren gesetzlichen Beschränkungen, die ich auch gut finde, jedem Sicherheit und Stabilität bietet, der so etwas machen will. Da muss man gar nicht zuerst an möglichen Missbrauch denken.

Ich persönlich muss sagen, mit heutigem Datum wäre ich außer Stande, für mich selber so eine Patientenverfügung zu machen, obwohl ich seit 30 Jahren in diesem Beruf und Bereich tätig bin. Momentan möchte ich das für mich selber nicht ent­scheiden müssen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Broukal.)

13.13


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


13.13.08

Abgeordneter Anton Doppler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Ministerinnen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Grund­sätzlich ist das ein sehr schwerwiegendes Gesetz, das wir heute beraten und beschließen werden.

Ich möchte dazu sagen, dass ich mit der Definition des Kollegen Grünewald in vielen Punkten nicht einverstanden bin. Ich glaube ganz einfach, eine Patientenverfügung ist auch dazu da, dass man über ein Thema spricht und dass man nicht Angst macht, sondern dass man Angst mindert, Angst sozusagen aus den Behandlungsräumen entfernt.

Ich glaube auch, dass wir in Zukunft die Inhalte dieses Gesetzes, das wir heute beschließen, sehr ernst nehmen müssen, dass wir sehr genau beobachten müssen, wie es sich entwickelt und dass uns die Evaluierung dazu Anlass geben wird, diese Materie in bestimmten Bereichen zu überdenken.

Der modernen Medizin und Technik verdanken wir es, dass eine wesentlich längere Lebenserwartung und zugleich eine Verbesserung der Lebensqualität eingetreten ist.


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