Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 102

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Viele Menschen sind heute dennoch verunsichert und wünschen sich Lebensqualität, aber auch Würde und Respektierung ihres Willens bis zuletzt.

Ich darf darauf verweisen, dass das in Wirklichkeit auch ein europäisches Thema ist und dass diese neuen Verfügungen in vielen Ländern debattiert und diskutiert werden. Ich meine, wir sollten hier den Wünschen der Bürger und der Ärzte Rechnung tragen, aber wirklich auch sehr auf der Hut sein, wie sich diese Patientenverfügungen ent­wickeln. In diesem Sinne bitte ich um die Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Broukal.)

13.15


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Riener. – Bitte.

 


13.15.16

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Ministerinnen! Werte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Bezüglich dieser Patientenverfügung wurde mehrmals über die Kosten gesprochen. Ich habe im Ausschuss damit zur Diskussion beigetragen, indem ich die Familienberatungsstellen genannt habe, die letztendlich über Ärzte und Juristen verfügen. Nach Rückfragen mit Experten bin ich aber zu der Überzeugung gelangt, dass die tatsächliche Errichtung der verbindlichen Patientenverfügung vor Notaren, Rechtsanwälten oder rechtskun­di­gen Mitarbeitern der Patientenvertretungen erfolgen soll, so, wie es im Gesetz aus­geführt ist, da es ja um die Errichtung einer Urkunde und somit auch um die Haftung geht.

Aber Familienberatungsstellen und andere Beratungseinrichtungen können wie bisher bei der beachtlichen Patientenverfügung zusätzlich bei der Vorbereitung einer verbind­lichen Patientenverfügung unterstützen. Dabei kann vor allem auch der psychosozialen Aspekt aufgearbeitet werden.

Meine Kolleginnen Maria Theresia Fekter und Ulrike Baumgartner-Gabitzer haben bereits ausgeführt, wie heikel diese Gesetzesmaterie ist, wie sensibel diese Ent­scheidung für jeden von uns ist und wäre. Es geht um die Entscheidung über das eigene Leben und den eigenen Tod. Mit den Erfahrungen der Vergangenheit über etwas in der Zukunft Liegendes zu entscheiden ist fast übermenschlich. Wer von uns weiß, wie sie oder er sich in gewissen Situationen fühlen wird und welche Bedürfnisse zu diesem Zeitpunkt vorhanden sein werden. Der Lebenserhaltungstrieb ist schließlich einer der stärksten Triebe in uns und wird meist erst in lebensbedrohlichen Situationen spürbar.

Ein Bedürfnis scheint mir aber bei jedem vorhanden zu sein, Kollegin Hakl hat es schon erwähnt, nämlich das Bedürfnis nach der Würde des Lebens und des Sterbens. Deshalb ist der Erfahrungsbericht nach drei Jahren zu begrüßen, denn dieser Aspekt ... (Das Mikrophon fällt aus und die Rednerin ist im Plenarsaal nicht mehr zu hören. – Rufe bei der ÖVP – in Richtung Präsidium –: Der Ton ist weg! Freiwillige Redezeitbeschränkung!)

Deshalb ist der Erfahrungsbericht nach drei Jahren zu begrüßen, denn dieser Erfahrungsbericht wird ein Spiegel unserer Zivilgesellschaft sein, inwieweit wir in der Lage sind, den tatsächlichen Bedürfnissen der Patienten und nicht nur dem sozialen Umfeld Rechnung zu tragen. Wir von der ÖVP werden diesen ethisch hohen Anspruch immer in den Mittelpunkt stellen. (Beifall bei der ÖVP.)

13.18


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Turkovic-Wendl. – Bitte.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite