Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 103

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13.18.30

Abgeordnete Ingrid Turkovic-Wendl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen Bundesministerinnen! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist mir bei den Ausschusssitzungen schon das erste Mal, in der kurzen Zeit, die ich im Parlament bin, so ergangen, dass ich den Eindruck hatte, dass uns hier ein Gesetz wirklich am Herzen liegt und dass wir um eine menschenwürdige Lösung ringen. Ich meine damit Folgendes: Kann man Gefühle, kann man Ängste, kann man Bedenken in einem sehr entscheidenden, vielleicht dem entscheidendsten Augenblick seines Lebens in ein Gesetz fassen? – Dann wird die Antwort nein lauten.

Aber wir müssen uns bemühen, einen Rahmen zu finden, in dem möglichst viele Bedingungen enthalten sind, die uns gut zu diesem Augenblick hinführen. Diese Willensäußerung pro futuro ist etwas, das wir wahrscheinlich nicht voraussehen können. Wenn ich überlege: Wenn ich jetzt eine Patientenverfügung zu bestimmen hätte, dann würde ich zögern und sie wahrscheinlich nicht machen.

Sie muss aber gemacht werden, wenn wir einsichts- und urteilsfähig sind, damit sie uns dann zu diesem entscheidenden Zeitpunkt, wo wir nicht mehr über uns bestimmen können, helfen kann.

Ich bin daher sehr dankbar dafür, dass dieses Gesetz, um das wir uns heute bemühen, eine verbindliche und eine beachtliche Verfügung zulässt, dass wir bei der verbind­lichen eine ganz genaue Aufklärung durch den Arzt haben können und dass wir uns auch Zeit lassen und uns mit diesem heiklen Moment in unserem Leben genau und lang befassen können.

Ich finde es auch richtig, dass das dann, wenn wir uns entschieden haben, in einer richtigen Form – abgesichert durch Rechtsanwalt oder Patientenanwalt – stattfinden wird.

Es sind sehr viele heikle Momente darin enthalten, wie zum Beispiel der Wunsch, die Ernährung abzulehnen. Wir müssen hier unterscheiden zwischen Pflege, also wenn die händische Verabreichung von Nahrung erfolgt, und künstlicher Ernährung. All diese heiklen Punkte spricht diese Gesetzesvorlage an, und ich glaube, dass das Gesetz helfen wird, die Selbstbestimmung von Patienten zu unterstützen und in dieser heiklen Materie durch gute ärztliche und juristische Informationen vor Missbrauch am Patienten entscheidend zu schützen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Frei­heitlichen.)

13.21


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hütl. – Bitte.

 


13.21.28

Abgeordneter Dipl.-Ing. Günther Hütl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Bundesministerinnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt einen sehr umfangreichen Ratgeber, ein Buch, kann man sagen, zur Patientenverfügung der Niederösterreichischen Patienten- und Pflegeanwaltschaft, und dieser enthält einen treffenden Untertitel, der da lautet: Die vorausschauende Selbstbestimmung des Patien­ten.

Wir behandeln heute ein sehr heikles und sensibles Thema – das hat auch schon Maria Fekter ausführlich ausgeführt –, denn diese Selbstbestimmung muss wirklich frei und ohne Einfluss gewährleistet sein. Die Menschen wünschen sich Lebensqualität, Würde und Selbstbestimmung bis zuletzt. Für den Fall des Verlustes der Selbstbestim­mungsfähigkeit sollen nun Verfügungen verbindlich dahin gehend getroffen werden,


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