Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 123

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Auch was das Fahrzeugregister betrifft: Da geht es nicht um so genannte Bagatell­delikte, so zum Beispiel um Falschparken oder um einfache Verwaltungs­übertretun­gen, dass man sofort international verfolgt wird, sondern da geht es um gröbere Straftaten.

Was die Großveranstaltungen betrifft, Kollege Pilz – Kollege Pilz ist jetzt, wie gehabt, nicht mehr im Saal, aber ich sage es trotzdem –: Kollege Pilz, gehen Sie zu internationalen Fußballspielen und schauen Sie sich dort die Gewaltbereitschaft dieser Leute an! Ich denke, dann werden Sie hier nicht noch einmal sagen, dass es nicht notwendig sei, im Vorhinein das Land, in dem ein solches Spiel stattfindet, darüber zu informieren, welche Leute möglicherweise über seine Grenzen kommen und dort bewusst und gezielt Gewalt ausüben! – Danke. (Beifall bei Abgeordneten der Frei­heitlichen.)

14.33


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Freund. – Bitte.

 


14.33.36

Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Mit diesem Gesetz beschließen wir heute eine Weiterentwicklung der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit mit sieben EU-Ländern. Ich sehe darin einen wichtigen Schritt in Richtung sichereres Österreich.

Frau Bundesministerin Prokop und Herrn Bundeskanzler Wolfgang Schüssel darf ich zum Abschluss dieses Prümer Vertrages gratulieren. In diese Richtung hat es ja bereits von deutscher Seite her Vorstöße gegeben, die jedoch von einzelnen Schengen-Mitgliedstaaten abgelehnt wurden. Nun, während der österreichischen Rats­präsidentschaft, ist es gelungen, sieben Länder zu einer polizeilichen Kooperation zu vereinen. Ich sehe darin einen großen Erfolg – und das hat selbst die SPÖ erkannt, weil sie dem zustimmen wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Frei­heitlichen. – Zwischenruf bei der SPÖ.)

Internationaler Terrorismus, grenzüberschreitende Kriminalität und illegale Migration sind Probleme, mit denen nicht nur Österreich zu kämpfen hat. Es ist daher mehr als sinnvoll, Ressourcen dieser einzelnen Kooperationsländer zusammenzulegen und zu vereinheitlichen.

Das Kooperationsmodell sieht einen möglichst hohen Standard in der Zusammenarbeit vor; dies vor allem im Bereich Austausch von Informationen. DNA-Profile, Fahrzeug­daten, Fingerabdrücke und Personendaten können damit künftig den Mitgliedsländern übermittelt und untereinander abgeglichen werden. Die gewünschte Information findet sich minutenschnell am Computer des Ermittlungsbeamten – und nicht wie bisher erst nach einigen Wochen, und das dann per Post. Zur Verfolgung von Verbrechen kann jeder Staat künftig direkt auf die gespeicherten Daten des anderen zugreifen.

Das, sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wird sich enorm positiv auf die Aufklärungsrate von Verbrechen auswirken. Wünschenswert wäre aber auch, dass diese Kooperation von sieben Ländern der Beginn einer Zusammenarbeit aller Schengen-Länder ist.

Von diesem Prümer Vertrag erwarten wir uns sehr viel im Hinblick auf die Bekämpfung von internationaler Kriminalität, Terrorismus und illegaler Migration. Uns allen muss klar sein, dass von diesen Bereichen international eine immer größere Gefahr ausgeht. Als einzelner Staat können wir dagegen nur mit Einschränkungen etwas ausrichten, die Daten von sieben Ländern hingegen können uns einen entscheidenden Vorsprung bei der Ermittlungsarbeit liefern.

 


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