Mitarbeiterstiftung einen Wert von rund
140 Mio. €. Damit könnte jeder Mitarbeiter einen
„Privatisierungserlös“ von bis zu 100.000 € erzielen.
Trotz des eindeutigen Wunsches der Mitarbeiter blockiert
die SPÖ aus Parteiinteresse bis jetzt in der Mitarbeiterstiftung den Verkauf
der Mitarbeiteranteile.
Während die Folgen der SPÖ-Pannen und Pleiten in der
Regel auf Österreich beschränkt blieben, besteht die Gefahr, dass die
sozialistische Misswirtschaft im hochsensiblen Bankgeschäft zu einer Störung
der Funktionsfähigkeit des österreichischen Finanzmarktes führen könnte.
Aus diesem Grund ist die lückenlose Aufklärung aller
Vorgänge im BAWAG Skandal durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) unumgänglich. Der
Bundesminister für Finanzen hat der FMA am 27.3.2006 einen diesbezüglichen
Prüfungsauftrag erteilt, um verwaltungs- und strafrechtlicher Verfehlungen zu
erheben bzw. an die zuständigen Behörden zu übermitteln. Gegen zwei Personen
gibt es bereits Voruntersuchungen und Haftanträge, gegen weitere laufen
gerichtliche Vorerhebungen.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Finanzen folgende
Dringliche Anfrage
1. Der frühere BAWAG Aufsichtsratsvorsitzende und
Finanzreferent des ÖGB Günter Weninger bestätigte, dass er bewusst weder den
Gesamtvorstand noch den Aufsichtsrat über Milliardenverluste bzw. über die
drohende Insolvenz der BAWAG informiert hat. Entspricht dieses Vorgehen den
üblichen Gepflogenheiten (Corporate Governance Kodex) bzw. den gesetzlichen
Vorschriften?
Wenn nein, welche Gesetze könnten verletzt worden sein?
Mit welchen Verwaltungs-, Geld- oder Freiheitsstrafen würde dieses kriminelle
Vorgehen in Österreich geahndet werden?
2. Welche Konsequenzen haben die Verantwortlichen der
BAWAG aus dem Debakel der „ersten Karibikgeschäfte“ im Sinne der Empfehlungen
der Expertenkommission und der Aufträge des BMF gezogen?
3. Die BAWAG hat mit dem Sohn des ehemaligen
Generaldirektors Flöttl weiter derartige Geschäftsbeziehungen gepflogen. Ist
Ihnen bekannt
a) wie hoch die Verluste aus den einzelnen Engagements
waren?
b) zu welchen Zeitpunkten die Engagements abgeschlossen
wurden?
c) wer in den einzelnen Perioden im Vorstand bzw. im AR
vertreten war?
4. Ist es richtig, dass weder der Minderheitseigentümer
Bayerische Landesbank noch die Staatskommissäre und der Aufsichtsrat der BAWAG
von diesen Geschäften informiert waren?
5. Stimmt es, dass bei einem einzigen Fehlinvestment wie
dem Casinobau in Jericho 120 Mio. € wertberichtigt werden könnten
(obwohl der Bau lt. Zeitungsberichten nur 35 Mio. € gekostet haben
soll) und dass der ÖGB in diesem Zusammenhang eine Haftungsgarantie abgegeben
hat?
6. Die CASINO AUSTRIA und die Lotterien haben gegenseitig bedeutende personelle und wirtschaftliche Verflechtungen (Anteile) ist nach eigenen Aussagen der zweitgrößte Steuerzahler der Republik (im Geschäftsjahr 2004: 535 Mio. € Abgaben) und die Republik ist im Wege ihres 50% Anteils an der OeNB über deren 100%Tochter, die „Münze Österreich“ an der CASINO AUSTRIA maßgeblich beteiligt. Wie beurteilen Sie