Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 146

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des ÖGB zustande gekommen ist und in weiterer Folge auch in gesetzeskonformer Weise in den Jahresabschluss des Österreichischen Gewerkschaftsbundes Aufnahme gefunden hat.

Betreffend Verletzungen des Bankwesengesetzes ist festzustellen, dass wir mit der jüngsten Novelle zum Bankwesengesetz die Verwaltungsstrafen ja wesentlich erhöht haben und weitere effiziente Sanktionsmechanismen für Verstöße geschaffen haben.

Sollte es Verstöße gegen den § 255 Abs. 1 des Aktiengesetzes geben, dann sind unter bestimmten Voraussetzungen Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen bis zu 360 Tagsätzen vom Gericht her als Strafe vorgesehen.

Für Untreue im Sinne des § 153 des Strafgesetzbuches ist im Fall von Schäden, die 50 000 € überschreiten, ein Strafrahmen von bis zu 10 Jahren vorgesehen.

In diesem Zusammenhang weise ich auf die vom Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien bestätigten jüngsten Medienberichte hin, wonach die Staatsanwaltschaft Wien im Zusammenhang mit der BAWAG-REFCO-Affäre Haftanträge gegen Phillip Bennett und Wolfgang Flöttl bereits eingebracht hat.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Montag eine gerichtliche Voruntersuchung gegen den früheren REFCO-Chef Bennett und den Sohn des ehemaligen langjährigen BAWAG-Generaldirektors Walter Flöttl wegen Betruges beziehungsweise Untreue eingeleitet.

Zur 2. Frage, ob die Verantwortlichen aus dem ersten Karibik-Geschäft 1994 gelernt haben, darf ich ausführen:

Meines Erachtens, wenn man das verfolgt, was jetzt berichtet wurde, haben die Verantwortlichen offensichtlich aus dem ersten Karibik-Skandal 1994 nichts gelernt. Der seinerzeitige Generaldirektor Flöttl ist damals zwar zurückgetreten, sein Nach­folger als Vorstands-Vorsitzender bei der BAWAG, Herr Elsner, hat aber bereits 1995 den Aufsichtsrat informiert – damals unter dem Vorsitz des heutigen Präsidenten der Arbeiterkammer Tumpel (Ruf bei der ÖVP: Aha!) –, dass man die Karibik-Geschäfte wieder aufnehmen möchte, auch unter Beteiligung des Herrn Flöttl junior.

Der Aufsichtsrat hat diesen Antrag offensichtlich genehmigt, obwohl der damalige Präsident des Gewerkschaftsbundes auch angekündigt hatte, dass derartige Ge­schäfte abgestellt werden würden.

Konsequenzen hat es offensichtlich auch nach dem Eintritt der Verluste in der Größenordnung von 1 Milliarde € für die Betroffenen keine gegeben. (Ruf bei der ÖVP: Wahnsinn!) Im Gegenteil: Der ehemalige Generaldirektor Elsner, der die Karibik-Geschäfte laut BAWAG beauftragt hat, war bis zum Jahr 2003 BAWAG-General­direktor, seine Pensionsansprüche wurden mit einer Größenordnung von 3,5 Mil­lionen € abgefertigt, und er hat einen Job in den Lotterien bekommen, der laut Medienberichten mit weiteren 330 000 € im Jahr honoriert war. (Abg. Mag. Molterer: Irre! – Gegenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

Zur Frage 3:

Nach meinem Wissensstand und nach meinen bisherigen Recherchen scheint es so zu sein, dass im Jahr 1995 Engagements im Ausmaß von 500 Millionen € in der Karibik eingegangen worden sein dürften. 1998 kamen weitere 500 Millionen € dazu. Im Jahr 2000 hat man erneut weitere 350 Millionen € eingesetzt, in Summe damit also 1 Milliarde 350 Millionen €. Davon sind nach heutigem Wissensstand 999 Millionen € durch höchst riskante Spekulationen in der Karibik verloren gegangen.

Summiert man das mit den REFCO-Verlusten, dann sprechen wir hier in Summe von 1,4 Milliarden €, die in den Sand gesetzt worden sind.

 


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