Im Vorstand und im Aufsichtsrat, somit in den Positionen der Verantwortungsträger saßen damals – ich konzentriere mich auf die drei Jahre, die ich genannt habe –: Im Jahr 1995 Generaldirektor Elsner als Chef der BAWAG; Herr Tumpel – heutiger Arbeiterkammerpräsident – als Aufsichtsrats-Vorsitzender; Fritz Verzetnitsch als damaliger ÖGB-Präsident und somit Eigentümervertreter.
Im Jahre 1998 wiederum Dr. Elsner als BAWAG-Generaldirektor; Herr Weninger als Aufsichtsrats-Vorsitzender; und abermals Fritz Verzetnitsch als Präsident des Gewerkschaftsbundes, Eigentümervertreter.
Im Jahr 2000 dieselbe Konstellation: Elsner
BAWAG-Generaldirektor; Weninger Aufsichtsrats-Vorsitzender; Verzetnitsch
ÖGB-Präsident, Eigentümervertreter. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg.
Dr. Matznetter.)
Im Aufsichtsrat der BAWAG fanden
sich bis zum Jahr 2000 Personen wie zum Beispiel Eleonora Hostasch oder
Konsum-Vorstandsdirektor Kommerzialrat Dkfm. Edwin Schuster oder
Kommerzialrat Dr. Hermann Gerharter und eine Reihe von anderen Persönlichkeiten.
(Abg. Dr. Matznetter: Was ist mit Professor ...?)
Zur Frage 4:
Laut Medienberichten haben der Vorstandsvorsitzende und der Aufsichtsratsvorsitzende Weninger sowie der Eigentümervertreter Fritz Verzetnitsch offensichtlich von diesen Geschäften gewusst.
Nach meinen bisherigen Recherchen gehe ich davon aus, dass weder die Finanzmarktaufsicht noch die Aufsichtsbehörde Bundesministerium für Finanzen – dort, wo wir zuständig waren – oder die Staatskommissäre von den Verlusten und der schwierigen Situation der BAWAG, was die Möglichkeit betrifft, eine Bilanz zu erstellen, informiert waren. Auch der Aufsichtsrat wurde offensichtlich nicht vollständig unterrichtet.
Was den Minderheitseigentümer
betrifft, die Bayerische Landesbank, so darf ich informieren, dass ich gestern
ein Telefongespräch mit dem Vorstandsvorsitzenden Werner Schmidt geführt habe.
Die Bayerische Landesbank war immerhin 46 Prozent-Aktionär an der BAWAG.
Generaldirektor Schmidt hat mir versichert, dass er über all diese Malversationen
nicht informiert worden ist und nichts davon gewusst hat. (Abg. Mag. Molterer:
Das darf nicht wahr sein! – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Zur Frage 5:
Nach meinem Wissensstand waren
Kosten in der Höhe von etwa 35 Millionen € für das Projekt Casinobau
in Jericho zu veranschlagen. Auf Grund der nunmehr bekannten Differenzen
zwischen den Errichtungskosten und dem Wertberichtigungsbedarf darf nicht
ausgeschlossen werden, dass ein Transfer von anderen Engagements in diese
Gesellschaft stattgefunden haben könnte.
Dies ist ebenso zu überprüfen wie eine medial behauptete mögliche Verletzung des § 307 des Strafgesetzbuches, nämlich eine Bestechung von Amtsträgern im Ausland.
Die bisherigen Recherchen geben uns Anlass zu glauben, dass der ÖGB für das Engagement der BAWAG am Casino-Projekt in Jericho in Form einer Garantie haften dürfte. Eine der BAWAG zuzurechnende Holding hält 11 Prozent an dem Casino in Jericho. Gegenüber dieser Holding hat der Österreichische Gewerkschaftsbund eine Haftung im Ausmaß von 120 Millionen € übernommen. (Abg. Dr. Fekter: Wahnsinn!)