Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 147

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Im Vorstand und im Aufsichtsrat, somit in den Positionen der Verantwortungsträger saßen damals – ich konzentriere mich auf die drei Jahre, die ich genannt habe –: Im Jahr 1995 Generaldirektor Elsner als Chef der BAWAG; Herr Tumpel – heutiger Arbeiterkammerpräsident – als Aufsichtsrats-Vorsitzender; Fritz Verzetnitsch als da­maliger ÖGB-Präsident und somit Eigentümervertreter.

Im Jahre 1998 wiederum Dr. Elsner als BAWAG-Generaldirektor; Herr Weninger als Aufsichtsrats-Vorsitzender; und abermals Fritz Verzetnitsch als Präsident des Gewerk­schaftsbundes, Eigentümervertreter.

Im Jahr 2000 dieselbe Konstellation: Elsner BAWAG-Generaldirektor; Weninger Auf­sichtsrats-Vorsitzender; Verzetnitsch ÖGB-Präsident, Eigentümervertreter. (Neuer­licher Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

Im Aufsichtsrat der BAWAG fanden sich bis zum Jahr 2000 Personen wie zum Beispiel Eleonora Hostasch oder Konsum-Vorstandsdirektor Kommerzialrat Dkfm. Edwin Schuster oder Kommerzialrat Dr. Hermann Gerharter und eine Reihe von anderen Persönlichkeiten. (Abg. Dr. Matznetter: Was ist mit Professor ...?)

Zur Frage 4:

Laut Medienberichten haben der Vorstandsvorsitzende und der Aufsichtsrats­vorsit­zende Weninger sowie der Eigentümervertreter Fritz Verzetnitsch offensichtlich von diesen Geschäften gewusst.

Nach meinen bisherigen Recherchen gehe ich davon aus, dass weder die Finanz­marktaufsicht noch die Aufsichtsbehörde Bundesministerium für Finanzen – dort, wo wir zuständig waren – oder die Staatskommissäre von den Verlusten und der schwie­rigen Situation der BAWAG, was die Möglichkeit betrifft, eine Bilanz zu erstellen, informiert waren. Auch der Aufsichtsrat wurde offensichtlich nicht vollständig unter­richtet.

Was den Minderheitseigentümer betrifft, die Bayerische Landesbank, so darf ich informieren, dass ich gestern ein Telefongespräch mit dem Vorstandsvorsitzenden Werner Schmidt geführt habe. Die Bayerische Landesbank war immerhin 46 Prozent-Aktionär an der BAWAG. Generaldirektor Schmidt hat mir versichert, dass er über all diese Malversationen nicht informiert worden ist und nichts davon gewusst hat. (Abg. Mag. Molterer: Das darf nicht wahr sein! – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Zur Frage 5:

Nach meinem Wissensstand waren Kosten in der Höhe von etwa 35 Millionen € für das Projekt Casinobau in Jericho zu veranschlagen. Auf Grund der nunmehr bekannten Differenzen zwischen den Errichtungskosten und dem Wertberichtigungsbedarf darf nicht ausgeschlossen werden, dass ein Transfer von anderen Engagements in diese Gesellschaft stattgefunden haben könnte.

Dies ist ebenso zu überprüfen wie eine medial behauptete mögliche Verletzung des § 307 des Strafgesetzbuches, nämlich eine Bestechung von Amtsträgern im Ausland.

Die bisherigen Recherchen geben uns Anlass zu glauben, dass der ÖGB für das Engagement der BAWAG am Casino-Projekt in Jericho in Form einer Garantie haften dürfte. Eine der BAWAG zuzurechnende Holding hält 11 Prozent an dem Casino in Jericho. Gegenüber dieser Holding hat der Österreichische Gewerkschaftsbund eine Haftung im Ausmaß von 120 Millionen € übernommen. (Abg. Dr. Fekter: Wahnsinn!)

 


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