Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 148

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Zur Frage 6:

Rund ein Drittel der Anteile an den Österreichischen Lotterien werden von der Casi­nos Austria AG gehalten, ein weiteres Drittel hält die BAWAG indirekt, die diese Anteile im Zuge der Verschmelzung mit der Postsparkasse erworben hat.

Wenn nun die BAWAG in ihrer Konzernbilanz ihre Anteile an der Österreichischen Lotterien Gesellschaft aufgewertet hat, wird das eine Frage der Bewertung und der Bestätigung des Wirtschaftsprüfers in der Bilanz 2005 sein. Diese Bewertung ist jedoch ohne Einfluss auf die übrigen Beteiligungsverhältnisse, insbesondere auf die von der Casinos Austria Aktiengesellschaft gehaltenen Anteile.

Dessen ungeachtet wird aber der BAWAG-Konzern Gegenstand der Prüfung durch die Finanzmarktaufsicht sein, und sie wird im Rahmen dessen natürlich auch Bewertungs­fragen zu überprüfen haben.

Die Frage 7, welcher Schaden für den Finanzplatz Österreich eingetreten ist, darf ich insofern beantworten, als leider die Malversationen der BAWAG Gegenstand der internationalen Berichterstattung sind. Es hat mehr als 60 Artikel in namhaften deutschsprachigen Medien in den letzten zwei Wochen gegeben, zum Beispiel in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, im „Handelsblatt“, in der „Süddeutschen Zeitung“ in der „Welt“, in anderen. Es hat eine Reihe von Artikeln gegeben in der „Financial Times“, im „Daily Telegraph“, in der „International Herald Tribune“. Und natürlich ist das damit ein Rückschlag für den Finanzplatz.

Aber das Ziel – ich sage es nochmals –, das wir gerade vor diesem Hintergrund haben müssen, ist, den Schaden zu reduzieren, was nur durch eine lückenlose, durch eine vorbehaltlose Aufklärung mit schonungslosen Konsequenzen gehen kann, ebenso wie auf der anderen Seite die Sicherung des Institutes für die Zukunft gelingen muss. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zur Frage 8, den möglichen Auswirkungen auf den Steuerzahler:

Ich muss darüber informieren, dass es eine Bundeshaftung nach § 1 des P.S.K.-Gesetzes gibt für Verbindlichkeiten der P.S.K., die bis zum 31. Dezember 2000 begründet worden sind. Dafür haftet der Bund nach den §§ 1346 und 1355 ABGB.

Der Bund hat aus diesem Grund, aber auch aus grundsätzlichen Erwägungen selbst­verständlich ein großes Interesse an der guten wirtschaftlichen Entwicklung der BAWAG – P.S.K.-Gruppe in der Zukunft.

Ich gehe vor diesem Hintergrund davon aus, dass Gewinne der BAWAG – P.S.K. bis zur vollständigen Abarbeitung aller Schadensfälle der Vergangenheit ausschließlich zur Stärkung der Kapitalbasis der Bank verwendet werden und Ausschüttungen unter­bleiben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Sollten die Organe der Bank andere Beschlüsse fassen, gehe ich davon aus, dass die Finanzmarktaufsichtsbehörde das ihr für derartige Fälle zur Verfügung stehende Aufsichtsinstrumentarium, zum Beispiel ein Verbot von Gewinnentnahmen, konsequent und im Interesse aller, selbstverständlich auch der Sparer und anderer Gläubiger, einsetzt.

In Frage 9 geht es um die Haftung über 1 Milliarde € durch den Österreichischen Gewerkschaftsbund und ob das mit den österreichischen Gesetzen in Einklang stünde. – Ich möchte darauf hinweisen, dass die Beantwortung dieser Frage in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres fällt. Allerdings möchte ich doch ausführen, dass das Vereinsgesetz selbst für kleine Vereine normiert, dass das Leitungsorgan verpflichtet ist, die Mitglieder in der Mitgliederversammlung über die Tätigkeit und die finanzielle Gebarung des Vereins zu informieren.

 


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