Ebenfalls bestehen nicht zuletzt zum Schutz der Gläubiger, aber auch der Mitglieder entsprechende Rechnungslegungsvorschriften, nach denen vom Leitungsorgan zu gewährleisten ist, dass die Finanzlage des Vereins rechtzeitig und hinreichend erkennbar ist. (Zwischenruf des Abg. Scheibner.) Meine Damen und Herren, das hat in einem Land der zahlreichen Vereine auch jeder kleine Verein kennen gelernt, und es ist hinreichend bekannt, dass man die Rechnungslegungsvorschriften entsprechend einzuhalten hat. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund ist für mich nicht nachvollziehbar, wie es dazu kommen konnte, dass – wie in den Medien berichtet wird – Einzelpersonen an den Gremien, Mitgliedern, Wirtschaftsprüfern und an den Behörden vorbei Rechtsgeschäfte in einem solchen Umfang tätigen und eine Haftung, wie kolportiert wurde, von 1 Milliarde € abschließen konnten. – Für die ordnungsgemäße Gebarung haftet in jedem Fall der Vorstand des Vereins. Ich gehe davon aus, dass die zuständigen Behörden entsprechende Maßnahmen treffen werden.
Zu den Fragen 10 und 11, in welchen es darum geht, was die Finanzmarktaufsicht getan oder nicht getan hat. – Ich darf betonen, dass das für mich deshalb eine besonders wichtige Frage ist, weil mir heute von der Sozialdemokratischen Partei vorgeworfen wurde, dass das Bundesministerium für Finanzen alles gewusst, aber nichts getan hat. Konsequenz: Grasser ist schuld. (Abg. Dr. Puswald: Ja natürlich!)
Meine Damen und Herren, ich darf Sie informieren, dass es am 1. Oktober 1995 im Finanzministerium eine Besprechung gegeben hat, bei welcher der damalige Generaldirektor Elsner im Finanzministerium mitgeteilt hat, dass er unter voller Information und Zustimmung des Aufsichtsrates, des damaligen Präsidenten Tumpel (Abg. Mag. Molterer: Aha!), aber auch der anderen Aufsichtsratsmitglieder, die Karibik-Geschäfte mit Flöttl junior wieder aufnehmen wird.
Ich darf dazusagen, um das klarzustellen, dass es nicht Aufgabe der Finanzmarktaufsicht ist, einer Bank Geschäfte zu verbieten. Das kann eine Aufsicht auf Basis der gesetzlichen Grundlage nicht tun. Vielmehr ist es Aufgabe der Aufsicht, zu überprüfen, ob Gesetze eingehalten werden, ob es ein entsprechendes Risikomanagement gibt, ob es eine entsprechende Sorgfaltspflicht gibt und so weiter. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)
Ich darf darüber informieren, dass es im Jahre 1995 zur Aufnahme der Geschäfte kam. Ich habe mir angesehen, was in diesem Zusammenhang im Finanzministerium getan wurde, und ich sage offen, dass ich überrascht war, dass der im Jahr 1995 verantwortliche Finanzminister Staribacher von der Sozialdemokratie nichts getan hat, dass der nachfolgende Finanzminister Klima, späterer Bundeskanzler der Sozialdemokratie, nichts getan hat und dass danach in den Jahren 1997, 1998 und 1999 der dritte sozialdemokratische Finanzminister Edlinger nichts getan hat. (Abg. Mag. Molterer: Ach so?) Das heißt: In den Jahren 1995, 1996, 1997, 1998, 1999 bis Februar 2000 hat es keine Aufsichtshandlung im Bundesministerium für Finanzen gegeben! Das fällt in die Verantwortung der damaligen sozialdemokratischen Finanzminister! (Abg. Mag Molterer: Unglaublich! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP. – Gegenrufe des Abg. Dr. Matznetter.)
Mein Amtsantritt erfolgte am 4. Februar 2000, und ich darf erinnern, dass ich noch im Februar 2000, also im Monat meines Amtsantrittes, die zuständige Sektion beauftragt habe, einen Vorschlag für eine Neustrukturierung der Bankenaufsicht in Österreich vorzunehmen. Es hat damals ein Gutachten von Professor Zechner gegeben, und es hat eine ganze Reihe von Allparteiengesprächen gegeben, für die ich mich bedanke, weil ich davon überzeugt bin, dass das zu einer modernen und internationalen Standards gerecht werdenden Aufsicht geführt hat. Es hat daraufhin einen gemein-