16.16
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren auf der Regierungsbank! Herr Kollege Scheibner, Sie haben gesagt, einen Kindergarten wollen Sie hier nicht haben (Abg. Scheibner: Das habe ich nicht gesagt! Ich habe gesagt, man soll einen einrichten!), daher lassen wir einmal das politische Kleingeldwechseln und die Kindergartenfrage weg und kommen wir zum Kern der Sache! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Erstens – und das hat der Herr Finanzminister verabsäumt, hier als Erstes festzustellen, wenn ihm schon der Finanzplatz wichtig ist –: Die BAWAG/P.S.K.-Gruppe ist heute eine grundsolide Bank mit 3,3 Milliarden € Eigenkapital. (Abg. Scheibner: Haben wir alle gesagt!) Es besteht für keinen einzigen Euro Anlegergeld Gefahr. Und es gibt auch keinen Anlass dafür, dass heute eine derartige Krise herbeigeredet wird. – Das muss man den Menschen, die ihre Sparbücher bei der BAWAG haben, und den 6 000 Beschäftigten dort auch sagen. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweitens: Womit beschäftigt sich das Parlament, jedes ordentliche Parlament, in solch
einem Fall? Mit der Fragestellung: Wieso kann das – trotz der von diesem
Haus im Regelfall einstimmig beschlossenen Regelmechanismen, trotz der
Sicherungen, die verhindern sollen, dass in diesem sensiblen Teil der
österreichischen Volkswirtschaft eine Bank an den Rand des Abgrundes kommen
kann – passieren? Wieso haben iese Mechanismen versagt?
Wir haben drei
Sicherungen in diesem System, die ich an dieser Stelle benennen möchte.
Erstens: Jede
Bank muss eine interne Revision haben. Das ist gesetzlich geregelt und das muss
funktionieren. (Zwischenruf des Abg. Wittauer.)
Die zweite Sicherung ist der Bankprüfer. Dieser Bankprüfer hat den
Bestätigungsvermerk einzuschränken oder zu versagen, wenn – und das führt
zurück zum ersten Punkt – die interne Revision, das heißt Sicherung eins,
versagt hat. (Ruf bei der ÖVP: Tumpel
fragen!) In diesem Fall darf der Bankprüfer keinen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
geben. Außerdem hat der Gesetzgeber vernünftigerweise vorgesehen, dass er nach
§ 63 Abs. 3 eine sofortige Meldung – und ich bleibe bei der
Rechtslage 2001 – an den Bundesminister für Finanzen zu machen hat. (Rufe
bei der ÖVP: Hat er es gemacht?)
Dann gibt es eine dritte Sicherung, und die heißt Bankenaufsicht. (Abg. Mag. Hakl: Hat er es gemacht?) – Wir kommen gleich darauf zu
sprechen, Frau Kollegin Hakl! Diese Bankenaufsicht hatte vor der Existenz der
FMA, also vor den Spekulationen, den Bundesminister für Finanzen als
Behördenleiter. (Abg. Mag. Donnerbauer:
Ja, den Herrn Edlinger zum Beispiel!) –
Nein, genau das funktioniert nicht, weil Sie es sich nicht genau
angeschaut haben.
Wir haben vorhin in der Beantwortung richtig gehört, dass 1994 eine
Vor-Ort-Prüfung stattgefunden hat. Diese hat detaillierte Auflagen erteilt,
denen diese Sondergeschäfte in der Fortführung unterliegen. (Zwischenruf des
Abg. Dr. Mitterlehner.) Dazu gehört eine Reihe von
Maßnahmen, die die interne Revision betreffen, und dazu gehört eine Reihe von
Maßnahmen, was die jährliche interne Prüfung und Berichterstattung betrifft. (Neuerlicher
Zwischenruf des Abg. Dr. Mitterlehner.)
Sechs Jahre ist der Zyklus für die Vor-Ort-Prüfung durch die OeNB. Im
sechsten Jahr – das war, es können alle rechnen, 1994 plus sechs Jahre, im
Jahr 2000 – hat der Herr Finanzminister korrekterweise die Prüfung
mit Bescheid vom 1. Dezember 2000 in Auftrag gegeben.