Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 159

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16.16.31

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren auf der Regierungsbank! Herr Kollege Scheibner, Sie haben gesagt, einen Kindergarten wollen Sie hier nicht haben (Abg. Scheibner: Das habe ich nicht gesagt! Ich habe gesagt, man soll einen einrichten!), daher lassen wir einmal das politische Kleingeldwechseln und die Kindergartenfrage weg und kommen wir zum Kern der Sache! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Erstens – und das hat der Herr Finanzminister verabsäumt, hier als Erstes festzu­stellen, wenn ihm schon der Finanzplatz wichtig ist –: Die BAWAG/P.S.K.-Gruppe ist heute eine grundsolide Bank mit 3,3 Milliarden € Eigenkapital. (Abg. Scheibner: Haben wir alle gesagt!) Es besteht für keinen einzigen Euro Anlegergeld Gefahr. Und es gibt auch keinen Anlass dafür, dass heute eine derartige Krise herbeigeredet wird. – Das muss man den Menschen, die ihre Sparbücher bei der BAWAG haben, und den 6 000 Beschäftigten dort auch sagen. (Beifall bei der SPÖ.)

Zweitens: Womit beschäftigt sich das Parlament, jedes ordentliche Parlament, in solch einem Fall? Mit der Fragestellung: Wieso kann das – trotz der von diesem Haus im Regelfall einstimmig beschlossenen Regelmechanismen, trotz der Sicherungen, die verhindern sollen, dass in diesem sensiblen Teil der österreichischen Volkswirtschaft eine Bank an den Rand des Abgrundes kommen kann – passieren? Wieso haben iese Mechanismen versagt?

Wir haben drei Sicherungen in diesem System, die ich an dieser Stelle benennen möchte.

Erstens: Jede Bank muss eine interne Revision haben. Das ist gesetzlich geregelt und das muss funktionieren. (Zwischenruf des Abg. Wittauer.)

Die zweite Sicherung ist der Bankprüfer. Dieser Bankprüfer hat den Bestätigungs­vermerk einzuschränken oder zu versagen, wenn – und das führt zurück zum ersten Punkt – die interne Revision, das heißt Sicherung eins, versagt hat. (Ruf bei der ÖVP: Tumpel fragen!) In diesem Fall darf der Bankprüfer keinen uneingeschränkten Bestä­tigungs­vermerk geben. Außerdem hat der Gesetzgeber vernünftigerweise vorgesehen, dass er nach § 63 Abs. 3 eine sofortige Meldung – und ich bleibe bei der Rechts­lage 2001 – an den Bundesminister für Finanzen zu machen hat. (Rufe bei der ÖVP: Hat er es gemacht?)

Dann gibt es eine dritte Sicherung, und die heißt Bankenaufsicht. (Abg. Mag. Hakl: Hat er es gemacht?) – Wir kommen gleich darauf zu sprechen, Frau Kollegin Hakl! Diese Bankenaufsicht hatte vor der Existenz der FMA, also vor den Spekulationen, den Bundesminister für Finanzen als Behördenleiter. (Abg. Mag. Donnerbauer: Ja, den Herrn Edlinger zum Beispiel!) – Nein, genau das funktioniert nicht, weil Sie es sich nicht genau angeschaut haben.

Wir haben vorhin in der Beantwortung richtig gehört, dass 1994 eine Vor-Ort-Prüfung stattgefunden hat. Diese hat detaillierte Auflagen erteilt, denen diese Sondergeschäfte in der Fortführung unterliegen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Mitterlehner.) Dazu gehört eine Reihe von Maßnahmen, die die interne Revision betreffen, und dazu gehört eine Reihe von Maßnahmen, was die jährliche interne Prüfung und Berichterstattung betrifft. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Mitterlehner.)

Sechs Jahre ist der Zyklus für die Vor-Ort-Prüfung durch die OeNB. Im sechsten Jahr – das war, es können alle rechnen, 1994 plus sechs Jahre, im Jahr 2000 – hat der Herr Finanzminister korrekterweise die Prüfung mit Bescheid vom 1. Dezember 2000 in Auftrag gegeben.

 


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