Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 160

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Jetzt komme ich zum Punkt (Abg. Dr. Stummvoll: Keine Aufregung! – ironische Heiterkeit bei der ÖVP) – Herr Molterer, das Lachen können Sie sich sparen! –: In diesem Bericht standen, was wahrheitswidrig von ihm vor zehn Minuten hier in seiner Antwort anders gesagt wurde, die 350 Millionen € ausdrücklich auf Seite 27 drinnen. (Bundesminister Mag. Grasser: Nein!) Es stand drinnen, dass ein Verdacht bestehe, dass das Risiko überschritten ist. – Ich lese es Ihnen vor, Herr Minister. (Bundes­minister Mag. Grasser: Lesen Sie alles vor, was da drinnen steht!)

Bei einer einheitlichen Betrachtungsweise dieses Engagements, wäre es zu einer Über­schreitung der Großveranlagungsobergrenzen gekommen, erscheint die Einhal­tung des § 42 BWG nicht gewährleistet. – Zitatende.

Es stand drinnen, dass die jährlich angeordnete interne Prüfung zuletzt im Okto­ber 1998 stattgefunden hat und danach nur noch einmal formell und danach nicht mehr. Und genau diese drei Punkte sind es, wie wir jetzt wissen, die zum Desaster geführt haben. (Ironische Heiterkeit bei der ÖVP.)

Und jetzt kommt der Herr Finanzminister und erklärt uns hier in seiner Anfragebeant­wortung ... (Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Die Abgeordneten von der ÖVP sind ein wenig nervös, Herr Präsident, vielleicht schaffen Sie es, die Ruhe wieder­herzustellen. (Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.)

Der Herr Bundesminister für Finanzen hat am 27. April 2001 diesen ... (Abg. Mag. Molterer: Peinlich! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Ich komme schon zu diesem Punkt.

Kenntnisnahme: Sicherung eins durchgebrannt, denn die interne Revision funktioniert nicht. – So seine eigenen Prüfer.

Zweitens: Er wusste damit automatisch, dass der Bankprüfer als zweite Sicherung versagt hat, denn der muss nämlich unverzüglich melden, wenn die interne Revision nicht funktioniert. Spätestens mit der Vorlage des Prüfungsberichtes 2000 wusste er, dass die zweite Sicherung durchgebrannt ist.

Seit dem 27. April 2001 wusste Karl-Heinz Grasser, dass die Karibik-Geschäfte weiter­gingen (Abg. Dr. Fekter: Die Verteidigung geht durch!), dass die Auflagen nicht eingehalten worden sind, dass die interne Revision nicht funktioniert hat, dass die Empfehlung ... (Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Warten Sie! Er wusste auch, dass die Großveranlagungsrisikogrenzen überschritten waren.

Doch was tat der Herr Finanzminister? – Nichts im ersten Jahr! Nichts im zweiten Jahr! Nichts im dritten Jahr! Nichts im vierten Jahr! Und vorgestern wachte er auf und sagte: Jetzt werden wir uns das ganz genau anschauen! (Abg. Dr. Fekter: Haben Sie nicht aufgepasst bei der Beantwortung der Fragen?)

Die Bankenaufsicht, die letzte und wichtigste Sicherung, die dieser Nationalrat als Gesetzgeber eingerichtet hat, versagte in Form des Behördenleiters Karl-Heinz Grasser (ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei der ÖVP) – Herr Kollege, Sie verstehen offensichtlich die Welt nicht! –, der die Bankenaufsicht ist, die vom Gesetz­geber eingerichtete Behörde, die verhindern soll, dass Vermögenswerte verspielt werden – zum Risiko einer Bank.

Dort hat das Management Geschäfte getätigt, die den gesetzlichen Vorschriften entge­genstanden. Doch was machte der Herr Finanzminister? (Bundesminister Mag. Gras­ser: Ich habe genau diese Frage beantwortet!) – Er stellte sich hierher und versuchte, der fehlenden Frage auszuweichen.

Jetzt komme ich zu dem Punkt, wo Sie Bescheid gewusst haben. Wieso fehlt denn in der Dringlichen Anfrage von Herrn Scheibner genau die Frage: Was war das Ergebnis


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