Frankreich, Spanien und Österreich auf den so genannten Prümer Vertrag – benannt nach der Eifelstadt, in der der Vertrag unterzeichnet wurde.
Auf Grund dieses Vertragswerkes verpflichten sich die Vertragspartner, Informationen auszutauschen und somit den Informationsaustausch zum Zwecke der Verhinderung und Verfolgung von Straftaten zwischen den Unterzeichnerstaaten wesentlich zu verbessern.
Als wesentliche Neuerung gegenüber der schon bisher guten Zusammenarbeit sieht der Vertrag vor, dass die beteiligten Staaten einander bestimmte Zugriffsrechte für DNA- und Fingerabdruckdateien sowie Fahrzeugregister gewähren, wobei hier besonders zu erwähnen ist, dass auch die älteren DNA-Daten, die bisher systemisch anders verarbeitet wurden, international vernetzt werden können.
In Österreich gibt es 12 000 offene Spuren, deren Klärung noch aussteht. Durch den Datenabgleich erwartet man sich nun, dass Hunderte Fälle neu aufgerollt werden können. Sehr viele dieser ungeklärten Fälle der Vergangenheit stehen hier vor der großen Chance, nun endlich abgeschlossen zu werden, und es besteht die Möglichkeit, den Opfern Gerechtigkeit und Gewissheit zukommen zu lassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Prümer Vertrag ist ein Mosaikstein im Gesamtsystem zu mehr Sicherheit in einem der sichersten Länder Europas. Ein gutes Gesetz! Ich erbitte Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)
18.35
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Pendl. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
18.36
Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren, lassen Sie mich eingangs gleich folgende Feststellung treffen: Ich glaube, dass die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten bei wichtigen Gesetzen auch im Bereich der inneren Sicherheit immer zu guten Ergebnissen stehen.
Ich darf nur in Erinnerung rufen – ich habe das auch im Ausschuss zum Ausdruck gebracht –, dass eine Vertagung oder eine Unterbrechung nicht immer etwas Schlechtes ist, denn ich glaube, Frau Minister, es gab eine wirklich ordentliche und gute Diskussion nicht nur im Ausschuss, sondern wir hatten die Zeit, das auch im Datenschutzrat entsprechend aufzuarbeiten. Und so können wir heute hier in Anbetracht eines guten Ergebnisses für unsere Kolleginnen und Kollegen, die im Bereich der Exekutive ausgezeichnete Arbeit leisten – und ich wünsche mir, dass dieses Gesetz auch im Interesse der Sicherheit aller Österreicherinnen und Österreicher ein wichtiger Beitrag für die Zukunft ist –, wirklich mit gutem Gewissen zustimmen.
Ich glaube daher, Sie sollten nicht immer nur die Diskussion führen: Aha, die wollen schon wieder nicht!, oder: Die ziehen da in eine Richtung!, sondern ich meine, dass man sich gerade auch bei der parlamentarischen Arbeit die Zeit nehmen muss, diese so wichtigen und auch heiklen Fragen entsprechend zu bearbeiten und zu diskutieren.
Frau Bundesminister, Sie selbst haben es gesagt: Wir sind die Ersten, die diesen Vertrag ratifizieren. Ich lade Sie ein: Geben Sie ein bisschen – wenn ich es salopp ausdrücken darf – Gas! Laden Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen ein, sodass wir von den sieben Nationen nicht die einzigen sind, sondern dass nach uns auch die anderen rasch diesen Staatsvertrag ratifizieren.
Ich möchte mich abschließend bei allen für die interessante Diskussion und vor allem auch bei den Kolleginnen und Kollegen des Datenschutzrates und bei allen Beamtinnen und Beamten, die uns in diesem Zusammenhang Informationen zur Verfügung