Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 233

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Antriebsräder erscheint eine entsprechende Anfahrhilfe auch gewährleistet, wenn der Lenker des Kraftfahrzeuges keiner Winterreifenpflicht im Sinne des § 102 Abs. 8a neu unterliegt.

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Wittauer. – Bitte.

 


20.25.17

Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Betreffend Verkehrssicherheit hat man im letzten Winter gesehen, was geschehen kann, wenn LKWs keine Winterreifen haben. Wen betrifft das? – Das betrifft vor allem den Transit, insbesondere viele, die aus dem Ostblock kommen und immer noch mit Sommerreifen fahren.

Wir in Tirol machen oft die leidvolle Erfahrung, dass es mit Sommerreifen schon bei ganz kleinen Erhebungen zum Stillstand kommt und der Verkehr gestoppt wird. In solchen Fällen braucht man noch keine Ketten. Aber der Winterreifen beziehungsweise der M+S-Reifen, der Matsch- und Schneereifen, der ein Ganzjahresreifen ist, dient der Sicherheit, um diese Erhebung überwinden zu können.

Wir haben sowieso in Österreich sofort, wenn Schneefahrbahn ist, Kettenpflicht. Die blauen Tafeln signalisieren, dass Kettenpflicht besteht. Aber das nützt überhaupt nichts, wenn die Fahrzeuge schon quer stehen, weil sie eben vorher, wenn noch keine Gefahr besteht, Sommerreifen haben.

Zur Problematik des schon erwähnten eingeschränkten Zeitrahmens: Der Winter fängt ungefähr am 15. November an, es kann aber natürlich auch schon ein paar Tage früher sein. Und laut festgelegter Frist hört er am 15. März auf. In dieser Zeit besteht die Pflicht, auch Ketten mitzuführen.

Den Vorschlag der grünen Fraktion, dass die Ketten ganzjährig von jedem LKW mit­zuführen sind, halte ich für nicht sinnvoll. Das haben wir abgelehnt.

Ich glaube aber, mit diesem Gesetz ist viel für die Sicherheit getan worden. Wir wissen, was es in bergigen Regionen bedeutet, wenn es plötzlich im November Schneefall gibt. Dann steht alles, und es ist eine Katastrophe. – Ich glaube, mit dem Gesetz, das drei oder vier Parteien unterstützen, beschreiten wir einen sinnvollen Weg, um diese Problematik zu lösen.

Ich möchte einen Abänderungsantrag zum Kraftfahrgesetz 1967 einbringen. – Jeder erinnert sich: Wir hatten eine Diskussion betreffend Nebelscheinwerfer. Wir haben gesagt, wir nehmen sie für das Tageslicht nicht mit hinein. Wir haben viele Zuschriften bekommen, und jetzt haben wir eine Lösung gefunden, die von fast allen getragen wird. Die grüne Fraktion würde fast mittragen, dass man die Nebelscheinwerfer, die im System integriert sind, verwenden kann, weil sie niemanden blenden, sondern tatsächlich auf Sicherheit ausgerichtet sind.

Der nächste Vorteil ist, dass man die Glühlampen nicht so oft austauschen muss und dass diejenigen, die noch keine selbständige Einrichtung für das Tageslicht haben, das mit nutzen können. Das war ein Wunsch von vielen. Dieser Antrag wird von drei Parteien unterstützt – ich hoffe, Frau Abgeordnete Moser überlegt es sich noch. Das ist ein sinnvoller Antrag, und er sollte im Sinne der Verkehrssicherheit von allen unter­stützt werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.28

 


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