In Art.2 wird folgende
Ziffer 1a eingefügt:
„1a. § 43 Abs 4
lautet:
(4) Wenn es der
Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs dient und aus Gründen der Sicherheit
des Verkehrs keine Bedenken dagegen bestehen, kann die Behörde durch Verordnung
die gemäß § 20 Abs. 2 erlaubten Höchstgeschwindigkeiten erhöhen, wobei
eine Geschwindigkeit von 130 km/h nicht überschritten werden darf.“
Begründung:
Tempo 160 bedeutet
gegenüber Tempo 130 massive Nachteile für Verkehrssicherheit, Gesundheit und
Umwelt. Daher fällt die gutachterliche Absicherung des von Vizekanzler BM
Gorbach mit Rückendeckung der ÖVP ab Mai 2006 geplanten Tempo-160-Versuches auf
der A10 in Kärnten auch schwer, wie die Schwierigkeiten des Verkehrsministers
beim Beischaffen eines haltbaren entsprechenden Gutachtens dokumentieren.
Fast 40 Prozent der
Unfalltoten (das sind über 270 Tote!), viele davon unschuldige Beteiligte,
gehen auf das Konto von Schnellfahren. Auf diese Situation wie die Regierung
mit einem Tempo-160-Projekt zu reagieren, ist ein unseriöser Umgang mit dem
Thema Rasen, menschenverachtend und völlig fehl am Platz. Die Regierungsparteien
setzen damit ihre Verharmlosung des Schnellfahrens fort, die bereits darin zum
Ausdruck kam, dass Rasen als das verhängnisvollste und daher wichtigste Fehlverhalten
im Straßenverkehr entgegen aller Logik nicht ins Vormerksystem aufgenommen
wurde. Besonders unverständlich ist in diesem Zusammenhang die Zurückhaltung
von Landwirtschaftsminister Pröll, der einmal mehr auf seine Zuständigkeit für
die Umwelt zu vergessen scheint, anstatt endlich massiv gegen Tempo 160
aufzutreten.
Um Unsinnsprojekten
wie „Tempo 160“ einen Riegel vorzuschieben, ist daher eine entsprechende
Präzisierung von § 43 Abs 4 der Straßenverkehrsordnung erforderlich, die
klarstellt, dass eine Anhebung der in § 20 Abs 2 StVO festgelegten Tempolimits
über 130 km/h hinaus nicht möglich ist.
*****
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Regler. – Bitte.
20.30
Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wir haben zum Thema Straßenverkehr und Sicherheit schon eine ganze Reihe von sehr, sehr wichtigen Gesetzen beschlossen, und heute fügen wir mit dem Straßentunnel-Sicherheitsgesetz ein weiteres wichtiges Gesetz hinzu. Mit diesem Gesetz – ein Meilenstein für die Verkehrssicherheit! – wird einmal die Richtlinie 2004/54/EG über die Mindestanforderungen an die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Straßennetz, dem so genannten TERN, in Österreich umgesetzt.
Wir gehen aber in zweifacher Hinsicht über die Anforderungen der Richtlinie hinaus, nämlich erstens hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen und Sicherheitsstandards. Wir machen in Österreich mehr, als in der Richtlinie vorgeschrieben ist. Nach dem schweren Unfall im Tauerntunnel hat das Verkehrsressort eine Kommission für die Tunnelsicherheit eingesetzt. Alle Tunnel wurden überprüft, es wurde evaluiert, hier hat