Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 237

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sich insbesondere Ministerialrat Dipl.-Ing. Rudolf Hörhan, ein exzellenter Fachmann in Bezug auf Tunnelsicherheit, verdient gemacht, und das wird jetzt umgesetzt.

Zweitens gehen wir hinsichtlich des Geltungsbereiches über die Anforderungen der Richtlinie hinaus. Die Richtlinie geht in die Richtung, dass nur alle Tunnels mit mehr als 500 Meter Länge im TERN-Netz einbezogen werden müssen – bei uns gelten die Vorschriften für alle Tunnel über 500 Meter auf Autobahnen und Schnellstraßen.

Wir haben bis zum Jahr 2019 Zeit zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustands, und wir müssen dafür 1,1 Milliarden € aus Mitteln der Asfinag ausgeben. Damit man weiß, wie viel das ist: um 300 Millionen € weniger, als die Bawag in den Sand gesetzt hat. Ein geringerer Kostenanteil davon betrifft beispielsweise die Verringerung der Notrufnischenabstände, die Verringerung der Fluchtwegabstände oder die lückenlose Videoüberwachung. Die Hauptkosten betreffen aber die Errichtung der zweiten Tunnelröhren, denn sowohl nach der Richtlinie – wir haben die Bestimmung genau ins Gesetz übernommen – als auch jetzt laut Gesetz müssen bei einem Verkehrs­aufkom­men von mehr als 10 000 Kraftfahrzeugen je Fahrstreifen zwei Tunnelröhren errichtet werden. Das betrifft insbesondere auf der Pyhrn Autobahn A 9 die Tunnelkette Klaus, dort müssen zweite Tunnel errichtet werden, und auch den Gleinalm Tunnel – das wird nicht ganz billig sein –, die Rheintal Autobahn mit dem Pfänder Tunnel oder bei der Arlberg Schnellstraße den Dalaaser Tunnel, Perjentunnel, Flirscher Tunnel, um nur die wichtigsten zu nennen.

Wir haben durch einen Abänderungsantrag im Ausschuss auch den Datenschutz beson­ders berücksichtigt. Das heißt, die Videoüberwachung ist anzukündigen, und es gibt auch genaue gesetzliche Vorgaben für den Betrieb dieser Überwachungszentrale.

Auch die Ausbildung der Tunnel-Sicherheitsbeauftragten ist geklärt. Sie müssen nach RVS 14.226 entsprechend geschult sein.

Ich danke dem Verkehrsressort für die Vorlage dieses für Europa wirklich vorbildlichen Gesetzes, und ich freue mich auf eine einstimmige Annahme. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.34


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Marizzi. – Bitte.

 


20.34.12

Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Heute haben wir eine Konsensmaterie, sowohl was die Tunnelsicherheit als auch die Winterreifenpflicht für Lkws betrifft. Ich glaube, dass es wichtig ist, zwei so anscheinend unwichtige, aber trotzdem sehr wichtige Verkehrspunkte in ein Mosaik der Verkehrssicherheit einzufügen.

Die Pkws fahren schon zu einem hohen Prozentsatz mit Winterreifen. Vielleicht sollten wir uns überlegen, in den Alpenländern sozusagen bei der Erstausstattung für Pkws sowohl Winter- als auch Sommerreifen verpflichtend vorzugeben. Das könnte ein Teil der Problemlösung sein.

Generell kann man feststellen, dass die österreichischen Spediteure – ich habe mit einigen gesprochen – eigentlich sehr vorbildlich sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme aus einem Bezirk, wo sich die A 2 in die S 6, Semmering Schnellstraße, und den Wechselabschnitt der A 2 auf der anderen Seite teilt. Bei winterlichen Verhältnissen ist es meistens so, dass nicht die LKWs österreichischer Spediteure hängen bleiben, sondern die ausländischen LKWs, obwohl jetzt Winterreifenpflicht für ausländische Lkws besteht. Meistens wollen die


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