Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 244

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

vorliegenden Antrag vorgesehen ist, dass Bilder bis zu vier Stunden und bei erheb­licher Störung sogar bis zum Erhebungsschluss aufbewahrt werden können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Sicherheit in Straßentunnels hat oberste Priorität, weil jedes Fehlverhalten in einem Tunnel fatale Folgen haben kann. Daher ist dieser Schritt ein ganz wichtiger Beitrag zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr. (Beifall bei der ÖVP.)

20.59


Präsident Dr. Andreas Khol (den Vorsitz übernehmend): Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Binder-Maier. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


20.59.18

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich fasse zusammen: Mit dem vorliegenden Straßentunnel-Sicherheitsgesetz werden einerseits die EU-Mindeststandards umgesetzt und andererseits in Österreich bestehende höhere Sicherheitsstandards für Tunnels von mehr als 500 Metern Länge gesetzlich verankert. Sicherheitsgefühl und vor allem Sicher­heitsmaßnahmen spielen eine wesentliche Rolle im Straßenverkehr und dienen dazu, vor allem Risken und auch Gefahren hintanzuhalten beziehungsweise einzu­dämmen.

Gerade in Straßentunnels ist es wichtig, dass die Autofahrerin beziehungsweise der Autofahrer sich sicher und einigermaßen geschützt fühlt. Ich möchte in diesem Zusam­menhang positiv erwähnen, dass in den letzten Jahren tatsächlich Adaptierungs­arbeiten für ein Mehr an Sicherheit in den bestehenden Tunnels durchgeführt wurden.

Zwei Bemerkungen noch zu vorliegenden Stellungnahmen.

Zum einen sei darauf hingewiesen, dass eine eindeutige Definition des Begriffes „Tunnel“ fehlt. Diese ist vor allem deshalb wichtig, weil in einer Verordnung für die Beförderung von gefährlichen Gütern zwischen den Begriffen „Tunnel“ und „Portal­bauwerke“ unterschieden wird. Der Unterschied liegt tatsächlich in der Errichtungsart: Hochbau oder Tiefbau. Das Endprodukt ist aber ein Tunnel, und ich meine daher, dass eine Klarstellung deshalb wichtig und notwendig wäre.

Zweite Bemerkung: Die Kosten für die notwendigen Tunneladaptierungen belaufen sich auf 1,1 Milliarden € beziehungsweise sind angesetzt mit 1,1 Milliarden €. Woher diese Mittel kommen, ist in dieser Vorlage nicht ganz klar erkennbar. Eine Abwälzung auf die PKW-Fahrer lehnen wir ab. Wir meinen, dass das Verursacherprinzip zum Tragen kommen muss. Der Schwerverkehr hat ein höheres Risikopotenzial und müss­te deshalb mehr zur Finanzierung dieser Maßnahmen herangezogen werden.

Die Umsetzung der Tunnel- und Sicherheitsrichtlinie ist notwendig, ist wichtig, und wir werden deshalb dieser Vorlage die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

21.01


Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Die Berichterstatterin und der Berichterstatter wünschen offenbar kein Schlusswort.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend 27. KFG-Novelle in 1368 der Beilagen.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite