australische Firma, die Firma AMRAD, die aus embryonalen Stammzellen von Menschen, Mäusen, Vögeln, Schafen, Schweinen, Rindern, Ziegen oder Fischen Genteile extrahiert hat und für die Erzeugung von Schimären patentieren hat lassen.
Wir finden, dass diese Form der Patenterteilung zutiefst abzulehnen ist. Das ist auch deswegen erstaunlich, weil das EPA noch im Oktober 2000 öffentlich erklärt hat, dass derartige Patente gegen die guten Sitten verstoßen würden, dass es aber jetzt nichts mehr dagegen machen könne.
Das Gleiche hat sich dann im Februar des nächsten Jahres, also 2000, wieder abgespielt. Da wurde ein Patent auf menschliche Embryonen erteilt. Zuerst hat das EPA das wiederum verneint – aber es wurde tatsächlich festgestellt –, hat dann aber gesagt, dass es sich bei dieser Patentierung um einen Fehler handle. Dieser Fehler könne allerdings nicht rückgängig gemacht werden.
Was sind nun unsere Forderungen? – Unsere Forderungen
sind nach wie vor, dass Gene, Pflanzen, Tiere, Menschen und Teile des menschlichen
Körpers überhaupt nicht patentiert werden dürfen. Die Mitgliedsländer des
Europäischen Patentübereinkommens, wozu auch Österreich gehört, müssen als
politische Kontrolle dafür sorgen, dass das Europäische Patentamt keine
weiteren Patente auf Leben mehr erteilt. Wir fordern außerdem, dass es eine
unabhängige, demokratische und öffentlich nachvollziehbare Kontrollinstanz
geben muss, um Vorkommnisse, wie sie sich in den letzten Jahren im Europäischen
Patentamt ereignet haben, künftig zu verhindern. Wir werden dies auch weiterhin
im Europäischen Parlament mit den europäischen Grünen gemeinsam verfolgen. (Beifall
bei den Grünen.)
22.26
Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ein Schlusswort wird nicht gewünscht.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, dem Abschluss des vorliegenden Staatsvertrages, samt den beiden Beschlüssen des Verwaltungsrats vom 28. Juni 2001, in 1281 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Mit Rücksicht darauf, dass Artikel 1 Nr. 4, 5, 6, 7, 8, 10 und 70 der Revisionsakte verfassungsändernd sind, jedoch nicht die mit diesen neu gefassten oder eingefügten Bestimmungen, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages die Genehmigung zu erteilen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Die notwendige Zweidrittelmehrheit ist gegeben.
Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den
Wahrnehmungsbericht (III-185 d.B.) des Rechnungshofes, Reihe Bund 2005/12
(1352 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen zum 24. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. – Bitte.