Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 273

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würden, weil in Wirklichkeit kaum ein Steuereinnahmenverlust entsteht, aber für sehr viele Personen ziemlich viel Bürokratie wegfiele.

Auffällig war ja, dass im Bericht selber das Finanzministerium schon eine gewisse Zustimmung signalisiert hat. Die Abgeordneten im Rechnungshofausschuss waren alle noch nicht ganz auf der Höhe der Debatte, habe ich festgestellt. Das ist dann leider auch in der Sendung „Hohes Haus“ vorgeführt worden, im wahrsten Sinne des Wortes. Also ich würde von dieser Stelle aus appellieren wollen, dass sich die Abgeordneten vielleicht besser auf die Ausschussdebatten vorbereiten sollen. – Damit ist auch dieses gesagt. Das war kein Ruhmesblatt. Das war wirklich unangenehm. (Abg. Mag. Mol­terer: Danke, Herr Lehrer! – Abg. Faul: Gilt das für dich auch?) – Ja, aber ich habe den Bericht nicht nur gelesen, ich war am Vortag auch zwei Stunden lang im Rechnungshof und habe mich bei den untersuchenden Beamten genau erkundigt.

Jetzt kann man natürlich sagen, die vorgeschlagene Steuerfreigrenze von 35 000 € ist nicht das Richtige, weil eine andere besser wäre. Aber ich habe wieder eine salo­monische Weisheit des Rechnungshofs entdeckt, denn wenn man genau nachrechnet, kommt man drauf, er hat das arithmetische Mittel zwischen dem sehr niedrigen Betrag in Österreich und dem relativ hohen in der Schweiz herangezogen. Das heißt, bei 22 000 € und 48 000 € liegen wir mit 35 000 € genau in der Mitte. Ich hätte vermutet, dass hier wieder der obligate salomonische Zugang des Rechnungshofes gegriffen hat. Das Finanzministerium hat, wie ich hier lesen kann, gewisse Zustimmung signalisiert.

Das ist aber jetzt noch gar nicht der wirklich spektakuläre Punkt. Der Bericht ist ja für sich und an sich erwähnenswert, und ich stehe nicht an, aus gutem Grund wieder einmal dem Rechnungshof Respekt und Dank auszusprechen dafür, dass diese übergreifenden und vergleichenden Prüfungen überhaupt gemacht werden, auch in einem Segment, das relativ schwierig ist, wie die Bewertung verschiedener Umsatz­steuersysteme und die Vollziehung der Systeme als solche. Also Hut ab! Ich glaube, das kann sich europaweit sehen lassen, auch was Sie gemeinsam mit dem Schweizer – ich weiß gar nicht mehr, wie das dort heißt –, mit dem Schweizer Rechnungshof ... (Rechnungshofpräsident Dr. Moser: Eidgenössische Finanzkontrolle! – Ruf bei der ÖVP: Schlecht aufgepasst!) – Ja, das habe ich mir nicht genau gemerkt.

Es gibt aber einen ganz anderen Zusammenhang ... (Zwischenruf des Abg. Gahr.) Herr Kollege Gahr, Sie geben mir das Stichwort. (Abg. Steibl: Es ist schade um die Zeit, um die Redezeit, wenn man sich das anhören muss!) Es gibt auch noch einen anderen Zusammenhang zwischen der Schweiz und Österreich. Das ist nicht nur die Fußball-Europameisterschaft, das ist nicht nur der vergleichende Rechnungshofbericht, das ist vielleicht auch der Umstand, dass in der Schweiz bestimmte Vorgänge in der Exekutive und Vollziehung dem Parlament offen gelegt werden.

Wir müssen gar nicht auf die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 warten, denn wir können auch die Weltmeisterschaft und Europameisterschaft danach anschauen. Jedenfalls: Es sind mehrere Parallelen zur Schweiz erkennbar, bloß eine nicht: dem öster­reichischen Parlament gegenüber wird der Vertrag über die Eurofighter nicht offen gelegt!

Damit sind wir nicht nur hinter der Schweiz, nein, wir sind da auch hinter der Bundes­republik Deutschland. In der Bundesrepublik Deutschland ist es Pflicht, dass so etwas sowohl dem Verteidigungsausschuss als auch dem Haushaltsausschuss gegenüber offen gelegt wird. – Und es ist das nicht nur eine Pflicht: Der Haushaltsausschuss genehmigt unter Umständen erst, wenn diese Verträge offen gelegt sind! Nicht so in Österreich! – Aber wir werden ja bald wieder Gelegenheit haben, nämlich beim nächsten Tagesordnungspunkt, darüber weiter zu diskutieren.

 


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