Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 272

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22.32.23

Abgeordneter Johann Ledolter (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Kollege Gaßner hat zum Schluss in einer eher launigen Art darauf hin­gewiesen, dass dieses Parallel-Audit, das der Rechnungshof mit den Schweizer Abga­be­behörden gemeinsam durchgeführt hat, zu durchaus interessanten und verfolgens­werten Ergebnissen gekommen ist.

Ein Resümee daraus geht zweifelsohne in Richtung Betrugsbekämpfung. Und da gibt es sehr wohl Ansätze und Überlegungen, die auch im Finanzministerium bereits angestellt werden, nämlich einerseits die Anhebung der Grenze für die Direkt­ver­rechnung zwischen Unternehmen bezüglich Waren und Dienstleistungen ab einer Höhe von etwa 5 000 €, wie es die Bundesrepublik Deutschland andenkt, oder auch etwa 10 000 €, wie man es sich eventuell in Österreich vorstellen könnte, um zu vermeiden, dass Vorsteuer zu Unrecht lukriert wird und auf der anderen Seite Mehrwertsteuer nicht abgeführt wird.

In eine ähnliche Richtung geht auch dieses Reverse-charge-Modell, wo erst der End­verbraucher zahlt, in erster Linie im Hinblick auf Services und Dienstleistungen. Ein Probebetrieb im Bereich der Bauwirtschaft hat ein Ergebnis von rund 200 Millionen Mehreinnahmen gebracht und könnte auch auf Branchen wie Transport, Reinigung, Pflege und Ähnliches mehr ausgedehnt werden.

In dieselbe Richtung gehen auch Überlegungen betreffend ermäßigte Steuersätze auf Dienstleistungen, auch in Richtung Wohnungsrenovierung und Ähnliches.

Was zweifelsohne auch interessant ist – und insofern ist dem Rechnungshof zu dan­ken für diese wirklich hervorragende Arbeit, die hier gemacht wurde –, sind die Dimensionen der Prüfer und ihre Ergebnisse, wobei nicht übersehen werden darf, dass diese 160 Prüfer in der Schweiz als Bundesbehörde tätig sind, die kantonalen Prüforgane aber nicht mitgerechnet sind. In Österreich sind 1 746 Prüfer, bezogen auf das Jahr 2003, unterwegs gewesen und haben 42 500 Prüfungshandlungen vorge­nom­men, allerdings umfassend und alle Bundessteuern betreffend.

Was ich unterstreichen möchte, ist die Überlegung betreffend Anhebung des Eintritts der Steuerpflicht für die Umsatzsteuer auf etwa 35 000 €. Das wäre eine Maßnahme, die durchaus zweckmäßig und im Sinne einer Wirtschaftsförderung für die KMUs zu sehen ist, wie auch all diese Überlegungen, wie sie schon Karl-Heinz Grasser bei den letzten Tagungen und Zusammenkünften der EU-Finanzminister eingebracht hat, wo es darum geht, die Präsidentschaft im Zeichen von Maßnahmen zur Steueroptimierung zu nutzen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

22.36


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte, Herr Kollege Kogler.

 


22.36.36

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Staatssekretär! Ganz kann ich mich dem Vorredner nicht anschließen, dass wir jetzt alle möglichen Segmente aufspüren, wo wir gleich wieder Umsatzsteuer-Erleichterungen einführen können und so das ganze System völlig zerfleddern. Die Verlockungen sind natürlich groß.

Aber er hat ein Zweites gesagt: Der Rechnungshof hat darauf hingewiesen, dass wir hier, nicht im Rechnungshofausschuss, sondern hier im Plenum, eine vernünftige Initiative aufgreifen könnten, wenn wir einfach diese Umsatzsteuergrenze hinaufsetzen


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