Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 276

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aufgenommen wurde, dass das auf großen Widerhall sowohl in Österreich als auch in der EU insgesamt gestoßen ist.

Zum anderen wurde dieses Parallel-Audit mit der Eidgenössischen Finanzkontrolle durchgeführt, mit Blickrichtung – das wurde bereits erwähnt – eines systematischen Vergleichs der Außenprüfungen, insbesondere in Bezug auf die Mehrwertsteuer, um so Erfahrungen und Kennzahlen zu gewinnen und daraus im Rahmen des Best Practice zu lernen.

Noch ein wichtiger Punkt, weil Sie ja schon einmal hier, und zwar im Rahmen der ersten Phase, eine Außenprüfung der Finanzämter abgehandelt haben. Das war mit dem Prüfbericht 7/2005, in dem aufgezeigt wurde, wie stark oder gut die Außenprüfung der Finanzverwaltung in Österreich ist. Das Gleiche wurde in der Schweiz gemacht. Diese beiden Prüfungen sind eingeflossen in diese Prüfung, die jetzt in Behandlung steht, um eben aufzuzeigen, wo es Stärken, wo es Schwächen gibt – und vor allem, wo man voneinander lernen kann.

Auch wenn die Zeit jetzt schon etwas fortgeschritten ist, erlaube ich mir, hier doch noch zu sagen: Ich glaube, es ist zweckmäßig, darauf hinzuweisen, wo es wesentliche Unterschiede gibt und in welchen Bereichen die österreichische beziehungsweise die eidgenössische Finanzverwaltung von der jeweils anderen lernen kann.

Angesprochen wurde auch, dass der Eintritt für die Steuerpflicht in der Schweiz mehr als doppelt so hoch wie in Österreich ist. In der Schweiz gibt es eine Eintrittsgrenze für die Mehrwertsteuer ab 48 585 €, in Österreich liegt sie bei 22 000 €. Das führt dazu, dass es in der Schweiz insgesamt 312 000 und in Österreich 1,1 Millionen steuerlich erfasste Betriebe gibt. Das heißt weiters, in der Schweiz gibt es 60 Prozent Kleinbetriebe, in Österreich 92 Prozent.

Vergleicht man das in Bezug auf Großbetriebe, sieht man, dass Österreich da etwas hinterher hinkt: in der Schweiz 38 000 Großbetriebe, in Österreich 18 500.

Ein wichtiger Aspekt ist auch die Reform der Finanzverwaltung sowie: Wie erfolgt die Erhebung, wie erfolgt die Kontrolle in der Schweiz und in Österreich? Da ist es so, dass in der Schweiz die Außenprüfung, insbesondere bei der Mehrwertsteuer, zentral durchgeführt wird, die Erhebung der Steuern aus Ertrag und Vermögen bezie­hungsweise vom Einkommen wird hingegen von den 26 Kantonen durchgeführt, also dezentral.

In Österreich haben wir eine zentrale Erhebung sowohl der Umsatzsteuer als auch der Einkommen- beziehungsweise Ertragssteuer. In Österreich haben wir 1 500 Prüfer, in der Schweiz, was die Mehrwertsteuer betrifft, 160 Prüfer. Es ist auch so, dass die Kontrolldichte in Österreich wesentlich stärker ist. In Österreich haben wir insgesamt 42 500 Außenprüfungen, in der Schweiz 6 700.

Ein weiterer Vergleich hinsichtlich Prüfungsintervalle: in der Schweiz bei Großbetrieben ein Prüfungsintervall von 19 Jahren, in Österreich von drei Jahren. Was die Prüfungs­intervalle von Mittelbetrieben betrifft: in Österreich 19 Jahre, in der Schweiz 37 Jahre.

Was die Fallauswahl betrifft – auch ein wichtiger Aspekt –, ist es so, dass in der Schweiz die Prüfer mitbestimmen können, welche Fälle tatsächlich einer Prüfung unterzogen werden. Das heißt, der Prüfer bekommt eine Liste mit 200 Fällen aus­gedruckt, und die arbeitet er ab.

In Österreich – ich glaube, das weiß Abgeordneter Puswald auch – ist es so, dass es eine Zeit-, Gruppen- und Fallauswahl gibt (Abg. Mag. Molterer: Ob der das weiß?) und der Prüfer keinerlei Möglichkeit hat, auf das Prüfungsergebnis Einfluss zu nehmen. (Abg. Mag. Molterer: Ob der Puswald das weiß?)

 


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