Es wurde angesprochen, dass es eben, wenn man jetzt dieses Ergebnis im Rahmen des Best Practice vergleicht, zweckmäßig und angebracht wäre, die Mehrwertsteuergrenze bei den Kleinbetrieben anzuheben. Es wurde vorgeschlagen, auf 35 000 €, und es ist auch erfreulich, dass diesbezüglich die Finanzverwaltung aufgesprungen diese Intention aufgegriffen hat und auch weiterverfolgen wird.
Darüber hinaus – und jetzt kommen wir wieder zur Wichtigkeit, beide Prüfungen durchzuführen – hat es sich gezeigt, dass in Österreich Umsatzsteuervoranmeldungen erst ab einer Jahresumsatzgrenze von 100 000 € abzugeben sind. Das heißt, da wäre es auch angebracht, um eine risikoorientierte Auswahl durchführen zu können und auch, so wie in der Schweiz, Kleinbetriebe entlasten zu können, dass man auch in diesem Bereich auf der einen Seite die Mehrwertsteuergrenze auf 35 000 € anhebt, gleichzeitig aber vorsieht, dass Umsatzsteuervoranmeldungen früher, oder auch unter 100 000 €, abgegeben werden, um damit effizienter und zielgerichteter prüfen zu können.
Ich verweise darauf, dass allein die Außenprüfung der Finanzämter ergeben hat, dass bei zwei von drei Umsatzsteuerprüfungen das Prüfungsergebnis weniger als 3 600 € betragen hat; das heißt, man hat Fälle ausgesucht, die nicht sehr effizient waren. Dies wahrscheinlich deshalb, weil man nicht die Daten zur Verfügung hatte, um dementsprechend eine risikoorientierte Auswahl durchführen zu können.
Als Letztes möchte ich noch darauf hinweisen, dass den
Mitarbeitern des Rechnungshofes gedankt wurde. Ich möchte diesen Dank auch
weitergeben und mich ebenfalls bei den PrüferInnen bedanken. Insbesondere
möchte ich mich auch – und ich hoffe, Sie gestatten das – bei dem
Kollegen aus der Schweiz bedanken, der durch seine konstruktive Zusammenarbeit
sicherlich auch maßgeblich dazu beigetragen hat, dass die Erfahrungen gerade
aus diesem Parallel-Audit als überaus positiv bewertet werden können. –
Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten von
ÖVP und SPÖ.)
22.52
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr
Abgeordneter Dr. Puswald. 3 Minuten Redezeit. (Abg. Neudeck – zu dem
sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dr. Puswald –: Jetzt musst du
beweisen, dass du es verstanden hast!)
22.52
Abgeordneter Dr. Christian Puswald (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Präsident des Rechnungshofes, danke für die hohe Qualität und den Stil Ihrer Ausführungen. Herr Staatssekretär, wir können uns das von Ihnen und Herrn Finanzminister Grasser nur wünschen. Ich fürchte, dass dieser Wunsch ungehört bleiben wird. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Donabauer: Red zur Sache, Puswald!)
Der Rechnungshof hat aber im Zusammenhang mit diesem Tagesordnungspunkt auch, und zwar auf mehreren Seiten, den Einfluss auf Aufsichtsrats- und Vorstandsbestellungen, die Einflussnahme bei der Gestaltung von Vorstandsverträgen und bei der Vorsitzführung im Aufsichtsrat kritisiert und diesbezüglich auf enorme Mängel hingewiesen. Der Rechnungshof hat weiters den direkten Durchgriff auf wesentliche Postenbesetzungen kritisiert (Abg. Neudeck: Bei welchem Thema sind Sie jetzt? – Das ist der falsche Tagesordnungspunkt!), eine intransparente Handhabung dieses dort gefundenen Konflikts, die den gesamten Ablauf geprägt hat. Der Rechnungshof kritisiert in diesem Bericht enorme nicht notwendige Beratungskosten (Staatssekretär Dr. Finz: Das ist der falsche Tagesordnungspunkt! – weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen – Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen) und vor allem eine nicht nur ein Kompetenzvakuum verursachende, sondern auch eine nachhaltige und tief greifende Beeinträchtigung der positiven Unternehmensentwicklung darstellende Ges-