Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 275

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

übernommen müssen; dann kämen wir wahrscheinlich auch mit den 7,6 Prozent der Schweiz aus.

Ich würde Herrn Staatssekretär Finz bitten, den Herrn Finanzminister zu ersuchen, die Optionsmöglichkeit – diese läuft übermorgen ab – für die Einführung eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes, des so genannten Luxemburger Modells, nicht verstreichen zu lassen, denn ich finde, es ist seine Ministerverantwortlichkeit, zu sagen, in seiner Periode führt er das nicht ein. Wenn wir nicht bis 31. März dafür optieren, können wir es bis 2010 nicht einführen. Ich finde es gerecht, wenn der Finanzminister jetzt sagen würde: Das wird nicht eingeführt, solange ich Minister bin, aber ich finde es unbedingt notwendig, dafür zu optieren, um nicht vielleicht einen Nachfolger zu präjudizieren, dass er diese Erleichterung für die Klein- und Mittelbetriebe Österreichs dann nicht einführen kann. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.45


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr hat sich der Herr Präsident des Rech­nungshofes Dr. Moser zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


22.45.10

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte mich zunächst sehr herz­lich dafür bedanken, dass von allen vier Fraktionen dieses Hauses diese neue Art der Berichterstattung gutgeheißen wurde und dass ebenso gutgeheißen wurde, dass der Rechnungshof mit dem Rechnungshof anderer Länder – in diesem Falle mit der Eidgenössischen Finanzkontrolle – Parallelprüfungen durchgeführt hat.

Das ist deshalb für den Rechnungshof von Bedeutung, denn wie Sie wissen, ist es in Zeiten der Globalisierung und der verstärkten internationalen Zusammenarbeit im Rahmen zwischenstaatlicher Verträge so, dass die Aufgabenstellungen der Rech­nungs­höfe immer ähnlicher werden, und es ist auch so, dass bei einer Intensivierung der Zusammenarbeit im Rahmen der EU eine Kooperation der nationalen Rech­nungshöfe notwendig, ja geradezu unabdingbar ist.

Sie wissen, meine Damen und Herren, dass beispielsweise im Bereich grenz­über­schreitender Verkehrsprojekte, bei Projekten zur Erhaltung der Umwelt, in Bereichen, in denen Beschaffungs- und Entwicklungsvorhaben zwischen mehreren Staaten durch­geführt werden, ebenso eine Kooperation zwischen den nationalen Rechnungshöfen unverzichtbar ist wie in Bereichen, wo es tatsächlich zu Einnahmenausfällen wie eben etwa im Bereich der Mehrwertsteuer kommt und Umsatzsteuerbetrug stattfindet.

Der österreichische Rechnungshof hat sich diesen Aufgaben gestellt, wie Sie das ja hier positiv vermerkt haben, nämlich zum einen, dass er auch die EU-Rats­präsident­schaft Österreichs zum Anlass genommen hat, ein Positionspapier zu entwickeln, und zwar in der Form, dass der Rechnungshof Interesse daran hat, dass auch EU-Mittel sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig verwendet werden.

In den letzten zehn Jahren war der Europäische Rechnungshof nicht in der Lage, einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu erteilen, das heißt, dass auf Grund der Mängel, auf Grund von Fehlern im Kontrollsystem ein ordnungsgemäßes Testat nicht möglich war.

In diesem Falle ist es, wie ich meine, auch eine Aufgabe des österreichischen Rech­nungshofes, dass seitens des EU-Nettozahlers Österreich diesbezügliche Initiativen gesetzt werden. Es freut mich jedenfalls, dass gerade die Initiative in Richtung Positionen, wie man tatsächlich das Kontrollsystem in der EU verbessern kann, positiv


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite