übernommen müssen; dann kämen wir wahrscheinlich auch mit den
7,6 Prozent der Schweiz aus.
Ich würde Herrn
Staatssekretär Finz bitten, den Herrn Finanzminister zu ersuchen, die
Optionsmöglichkeit – diese läuft übermorgen ab – für die Einführung
eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes, des so genannten Luxemburger Modells,
nicht verstreichen zu lassen, denn ich finde, es ist seine
Ministerverantwortlichkeit, zu sagen, in seiner Periode führt er das nicht ein.
Wenn wir nicht bis 31. März dafür optieren, können wir es bis 2010 nicht
einführen. Ich finde es gerecht, wenn der Finanzminister jetzt sagen würde: Das
wird nicht eingeführt, solange ich Minister bin, aber ich finde es unbedingt
notwendig, dafür zu optieren, um nicht vielleicht einen Nachfolger zu präjudizieren,
dass er diese Erleichterung für die Klein- und Mittelbetriebe Österreichs dann
nicht einführen kann. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei
Abgeordneten der ÖVP.)
22.45
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr hat sich der Herr Präsident des Rechnungshofes Dr. Moser zu Wort gemeldet. – Bitte.
22.45
Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte mich zunächst sehr herzlich dafür bedanken, dass von allen vier Fraktionen dieses Hauses diese neue Art der Berichterstattung gutgeheißen wurde und dass ebenso gutgeheißen wurde, dass der Rechnungshof mit dem Rechnungshof anderer Länder – in diesem Falle mit der Eidgenössischen Finanzkontrolle – Parallelprüfungen durchgeführt hat.
Das ist deshalb für den Rechnungshof von Bedeutung, denn wie Sie wissen, ist es in Zeiten der Globalisierung und der verstärkten internationalen Zusammenarbeit im Rahmen zwischenstaatlicher Verträge so, dass die Aufgabenstellungen der Rechnungshöfe immer ähnlicher werden, und es ist auch so, dass bei einer Intensivierung der Zusammenarbeit im Rahmen der EU eine Kooperation der nationalen Rechnungshöfe notwendig, ja geradezu unabdingbar ist.
Sie wissen, meine Damen und Herren, dass beispielsweise im Bereich grenzüberschreitender Verkehrsprojekte, bei Projekten zur Erhaltung der Umwelt, in Bereichen, in denen Beschaffungs- und Entwicklungsvorhaben zwischen mehreren Staaten durchgeführt werden, ebenso eine Kooperation zwischen den nationalen Rechnungshöfen unverzichtbar ist wie in Bereichen, wo es tatsächlich zu Einnahmenausfällen wie eben etwa im Bereich der Mehrwertsteuer kommt und Umsatzsteuerbetrug stattfindet.
Der österreichische Rechnungshof hat sich diesen Aufgaben gestellt, wie Sie das ja hier positiv vermerkt haben, nämlich zum einen, dass er auch die EU-Ratspräsidentschaft Österreichs zum Anlass genommen hat, ein Positionspapier zu entwickeln, und zwar in der Form, dass der Rechnungshof Interesse daran hat, dass auch EU-Mittel sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig verwendet werden.
In den letzten zehn Jahren war der Europäische Rechnungshof nicht in der Lage, einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu erteilen, das heißt, dass auf Grund der Mängel, auf Grund von Fehlern im Kontrollsystem ein ordnungsgemäßes Testat nicht möglich war.
In diesem Falle ist es, wie ich meine, auch eine Aufgabe des österreichischen Rechnungshofes, dass seitens des EU-Nettozahlers Österreich diesbezügliche Initiativen gesetzt werden. Es freut mich jedenfalls, dass gerade die Initiative in Richtung Positionen, wie man tatsächlich das Kontrollsystem in der EU verbessern kann, positiv