Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 295

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Allerdings hatten wir vor der ÖBB Reform sieben Vorstandsmitglieder, heute sind es elf. Es gab elf Prokuristen, heute sind es 21.

Der Aufsichtsratspräsident der ÖBB, Reithofer, hat in einer APA-Aussendung sogar bekannt, dass die beiden Vorstände der ÖBB Holding, Huber und Söllinger, 625 000 € an Fixvergütung plus einer Erfolgsprämie von 50 Prozent erhalten, und ich frage Sie: Wird diese Erfolgsprämie dann schlagend sein, wenn, wie vom Verkehrsminister gewünscht, 12 000 Eisenbahner auf der Straße sitzen? (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Auf der Straße werden sie nicht sitzen!) Es spricht Bände, wenn ÖBB-Manager innerhalb nur eines Jahres, und das ist in diesem Bericht ersichtlich, nämlich zwischen 2003 und 2004, Gehaltserhöhungen um 53 Prozent erhalten haben und im selben Zeitraum über 1 600 Mitarbeiter abgebaut werden! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

23.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Dipl.-Ing. Mag. Regler. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


23.55.17

Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Artikel 121 Abs. 4 B-VG überträgt dem Rechnungshof die Aufgabe, bei Unter­nehmungen und Einrichtungen, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, jedes zweite Jahr einen Bericht über die durchschnittlichen Jahreseinkommen und die zusätzlichen Pensionsleistungen von Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichts­rates vorzulegen.

Zu thematisieren wäre dabei der Umfang des Auftrages, denn immer wieder fallen Unternehmungen dann aus dem Überprüfungsauftrag heraus, wenn sich die Aktien­anteile der Gebietskörperschaften ändern.

Anzuerkennen sind die Bemühungen des Rechnungshofes, die Berichte möglichst zu anonymisieren, damit nicht konkrete Einkommen einer einzelnen Person bekannt gegeben werden oder rückgerechnet werden können.

Es wäre jedoch zu überlegen, da nämlich der Rechnungshof nicht überprüft, sondern, wie er selber sagt, nur die Angaben sammelt, welche die Unternehmungen ihm geben – wobei es nur eine Plausibilitätsüberprüfung gibt –, ob dies zwingend eine Aufgabe des Rechnungshofes ist oder nicht vielleicht eher eine Aufgabe der Statistik Austria, die die Angaben einfach sammelt.

Zur Bezugshöhe wäre noch anzumerken, dass auch Unternehmungen, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, auf dem Markt bestehen und das Recht haben müssen, die besten Manager zu bekommen. Außerdem wissen wir, dass immer mehr leistungsbezogene Teile des Einkommens vereinbart werden, sodass es in diesem Bereich wesentliche Schwankungen gibt, wobei ich meiner Kollegin Mag. Ruth Becher sagen kann, dass diese leistungsbezogenen Teile nicht am Abbau von Mitarbeitern gemessen werden, sondern beispielsweise an Aktienkursen, am EGT et cetera. Bitte hier also keine falschen Gerüchte in die Welt setzen!

Letztlich möchte ich noch sagen: Dieser Bericht darf nicht als ein Vehikel der Neid­genos­senschaft verwendet werden, obwohl es manchmal ganz gut sein kann, wenn die Öffentlichkeit zum Beispiel erfährt, dass ein ehemaliger BAWAG-Generaldirektor bei den Lotterien für eine geringfügige Nebenbeschäftigung 300 000 € im Jahr bezieht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

23.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Reheis zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch – in Richtung


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