Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 300

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Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dieser Antrag ist einstimmig angenommen.

00.11.4428. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dietmar Hoscher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz geändert wird (801/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 28. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Mag. Hoscher. – Bitte.

 


0.12.09

Abgeordneter Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir eingangs eine kleine Reminiszenz an die 58. Sitzung des Nationalrates in dieser Gesetzgebungsperiode! Da behandelten wir in erster Lesung einen Antrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkom­mensteuergesetz geändert werden sollte. Ziel der beantragten Novellierung war die Anhebung des Satzes der Absetzung für Abnutzung im Gastgewerbe und in der Beherbergung auf 4 Prozent. Die Vertreter der Regierungsfraktionen signalisierten damals unisono Gesprächsbereitschaft. Ich darf ein bisschen zitieren.

Der Tourismussprecher der ÖVP, Kollege Schweisgut, meinte damals wörtlich: „Ich sehe es so ...: Wir sollen nun eine breite Diskussion beginnen.“ „Wir sind zu Dis­kussionen sicher bereit.“ Die Forderung nach einer Verkürzung der Abschreibung bezeichnete er ebenso wörtlich als „eine logische Forderung“.

Kollege Bucher: Die Reduzierung der Nutzungsdauer sei ein Punkt – ich zitiere –, „den wir im Ausschuss besprechen werden“. Inhaltlich bezeichnete er den Antrag – ich zitiere wieder – als „sehr vernünftigen Vorschlag“.

Wie gesagt, das war in der 58. Sitzung des Nationalrates. Inzwischen schreiben wir die 142. Sitzung des Nationalrates, und von der Diskussionsbereitschaft von ÖVP und FPÖ/BZÖ ist wieder einmal nichts übrig geblieben, was ein bezeichnendes Licht wirft sowohl auf Ihr Demokratieverständnis als auch auf Ihr Bewusstsein für die Freizeit- und Tourismuswirtschaft.

Denn die Erfordernisse dieser Branche, des wahrscheinlich wichtigsten Zweiges der heimischen Volkswirtschaft, haben sich in der Zwischenzeit nicht geändert. Erst vor einer Woche war ich wieder in Tirol und Vorarlberg und habe dort mit Gastwirten und Hoteliers gesprochen. Von beiden Seiten wurde mir wiederum versichert, dass eine Verkürzung der Abschreibungsdauer nach wie vor dringend geboten wäre. Wir alle wissen etwa, Kollege Bucher, dass der Erneuerungsbedarf dieser Branche deutlich höher ist als in anderen Branchen, dass etwa Hotelzimmer nach längstens, sage ich einmal, 15 bis höchstens 20 Jahren vollkommen erneuert werden müssen. Daher bestä­tigen uns auch namhafte Finanzwissenschafter, dass die von uns vorgeschla­gene Maßnahme zweifelsfrei verfassungsrechtlich unbedenklich wäre.

Wenn jetzt das Argument kommen wird – wahrscheinlich von Seiten der ÖVP –, man habe für die Branche ohnehin im Zuge der Steuerreform ausreichend vorgesorgt, so darf ich wieder auf meine zahlreichen Gespräche mit Branchenvertretern und Wirt­schaftstreibenden vom Bodensee bis zum Neusiedler See verweisen, die ebenfalls unisono bestätigen, dass sowohl die Körperschaftsteuersenkung als auch die Halb-


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