eingebracht in der Nationalratssitzung am 30. März 2006 im
Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 2 „Neue Impulse für die Beschäftigungs-
und Wachstumspolitik in der EU und in Österreich“
Der österreichische Vorsitz hat sich vorgenommen, konkrete
Lösungen anzubieten und die Mitgliedstaaten zu ermutigen, Selbstverpflichtungen
anzunehmen, damit wir die gemeinsamen Ziele zur Steigerung von Wachstum und
Beschäftigung erreichen können. Europa wird letztlich an der Realisierung
unserer Ziele gemessen.
Zum ersten Mal haben auf Einladung des österreichischen
Vorsitzes die europäischen Sozialpartner und der Präsident der Europäischen
Zentralbank am Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs teilgenommen. Das
europäische Sozialmodell, die Einbindung der Sozialpartner ist ein wichtiges
Thema in Europa geworden.
Als wichtige in den Schlussfolgerungen verabschiedete
Punkte sind die Maßnahmen zur Steigerung von Wachstum und Beschäftigung zu
nennen. Bis zum Jahr 2010 sollen pro Jahr 2 Millionen neue Jobs geschaffen werden.
Ebenso ist es ein zentrales Anliegen, die Jugendarbeitslosigkeit zu senken,
sowie die Arbeitssituation junger Menschen zu verbessern. So wurde beschlossen,
den Anteil der Schulabbrecher auf 10% zu verringern. Zudem soll jedem
arbeitslosen Schulabgänger bis Ende 2007 innerhalb von sechs Monaten eine
Arbeitsstelle, eine Lehrstelle, eine Weiterbildung oder eine andere
berufsvorbereitende Maßnahme angeboten werden. Bis 2010 sollen diese sechs Monate
auf vier verkürzt werden.
Ein Schwerpunkt der Schlussfolgerungen liegt in den klaren
Zielen im Bereich Forschung und Technologieentwicklung. So wurde das
gemeinsame Gesamtziel, eine Forschungsquote von 3% unter der Berücksichtigung
der verschiedenen Ausgangspositionen der Mitgliedstaaten bis 2010 zu erreichen,
festgeschrieben. Damit mehr und bessere Ressourcen zur Verfügung stehen,
sollen die Mitgliedstaaten ihre öffentlichen Mittel verstärkt in Forschung und
Entwicklung fließen lassen. Ebenso sollen Maßnahmen des privaten Sektors im
Bereich Forschung und Entwicklung durch eine bessere Mischung der
Förderinstrumente unterstützt werden. Die Mitgliedstaaten verpflichten sich
unter anderem auch zu einer zügigen Annahme des 7. Forschungsrahmenprogramms,
zur Errichtung des Europäischen Forschungsrates sowie zur verstärkten Förderung der
Partnerschaften zwischen öffentlichem und privatem Sektor. Ebenso wird die
Errichtung eines europäischen Technologieinstituts unterstützt.
Zur Förderung und Unterstützung der Klein- und
Mittelbetriebe hat der Europäische Rat unter anderem bis 2007 die Verankerung
des „one-stop-shop“- Prinzips beschlossen. Ebenso soll angestrebt werden, dass
bis Ende 2007 überall in der EU ein Unternehmen innerhalb einer Woche
gegründet werden kann.
Im Mittelpunkt der Gespräche stand auch eine gemeinsame
Energiepolitik, die nun in den Schlussfolgerungen festgeschrieben wurde. So
sollen unter anderem der grenzüberschreitende Energieaustausch auf 10% der
installierten Produktionskapazität der Mitgliedstaaten erhöht werden. Der
Anteil der erneuerbaren Energie soll entsprechend einer Analyse der
Europäischen Kommission auf 15% sowie der Anteil der Biotreibstoffe auf 8% bis
2015 erhöht werden. Die Energieeinsparung ist in diesem Zusammenhang das
wichtigste Thema. Innerhalb von 15 Jahren sollen 20% an Energie eingespart
werden, diese Zielsetzung ist ein weit reichender Beschluss. Gerade die Energiepolitik
ist ein Musterbeispiel dafür, dass alle Institutionen zusammenarbeiten müssen,
damit etwas Neues entwickelt werden kann.
Schließlich wurde der Vorschlag des Europäischen Parlaments
zur Dienstleistungsrichtlinie von den Staats- und Regierungschefs gemeinsam
unterstützt.