Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 50

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Die Parlamentarische Versammlung des Europarates war die erste ihrer Art in der Geschichte Europas. Mit Delegationen aus nunmehr 46 nationalen Parlamenten ist sie heute die größte europäische Versammlung. Sie hat auch nach 1989 die Verant­wortung übernommen, die Integration der Länder Osteuropas in den Kreis der europäischen Demokratien zu begleiten. Diese Beteiligung am europäischen Krisen­management und am Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen in Südosteuropa ist auch eine der Kernaufgaben des Europarates insgesamt geworden.

Ein Wort zu den Wahlbeobachtungen. Sie bilden ebenfalls einen der Schwerpunkte der Tätigkeit des Europarates weiterhin. Bislang wurden etwa 120 Wahlbeobach­tungs­missionen durchgeführt, aber sie allein, die Beobachtungen von Wahlen, garantieren selbstverständlich noch keine Demokratie. Es geht darum, die Demokratie im Alltag zu verankern und die in Wahlen errungene Macht den Gesetzen entsprechend zu teilen.

Seit den Anfängen hat der Europarat auch die Demokratie auf Gemeinde- und regiona­ler Ebene besonders gefördert und ihr eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Dabei war die grundlegende Idee, dass durch kommunale Selbstverwaltung den Bedürfnissen der Bürger am ehesten entsprochen wird. Und es ist heute der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates, der sich dieser Aufgabe besonders widmet. Nicht zu Unrecht wird der Europarat vielfach als das demokratische und soziale Gewissen unseres Kontinents bezeichnet.

Ein Blick auf die Themenbreite und die Fülle der Aktivitäten des Europarates spiegelt die Vielfalt, die Buntheit Europas insgesamt wider. Es befasst sich der Europarat heute nahezu mit allen Aspekten der europäischen Gesellschaft. Lassen Sie mich nur einige erwähnen: neben den Menschenrechten der Gesundheitsbereich, der soziale Zusam­menhalt, Medien, Bildung, Kultur, Sport, Jugend, Umwelt, lokale Demokratie, grenz­überschreitende Zusammenarbeit ebenso wie Flüchtlings- und Migrationsfragen, der Kampf gegen den Menschenhandel, die Gleichstellung von Mann und Frau sowie die Probleme von Roma und Sinti in unseren Gesellschaften. Zunehmend bemüht sich der Europarat auch um den interkulturellen und interreligiösen Dialog.

Ein Blick auf die Rechtsinstrumente des Europarates zeigt, dass wir mit zirka 200 Kon­ventionen und Protokollen eine Reihe von maßgebenden und richtungweisenden Rechtswerken haben: Die Europäische Menschenrechtskonvention wurde erwähnt, aber auch die Europäische Sozialcharta aus dem Jahr 1988, die Konvention zur Ver­hütung von Folter sowie Übereinkommen, welche die aktuellen Bedrohungen der europäischen Gesellschaften aufgreifen, etwa jene zur Bekämpfung des Menschen­handels, der Geldwäsche oder zur Verhinderung von Terrorismus.

Eine Reihe von der breiten Öffentlichkeit vielleicht weniger bekannten Übereinkommen sind und bleiben wegweisend, etwa das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin mit den Zusatzprotokollen, die ausdrücklich ein Verbot des Klonens von menschlichen Lebewesen enthalten, oder das Übereinkommen über die Computer­kriminalität aus dem Jahr 2001, ein Meilenstein im Kampf gegen die Verbrechen im Bereich der Informationstechnologie.

Die europäische Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten und die Charta der Regional- und Minderheitensprachen sind Pionierleistungen mit weltweiter Signalwirkung. Diese beiden Vertragswerke sind Ausdruck eines steigenden Bewusst­seins in Gesamteuropa, dass Vielfalt eine Bereicherung ist und dass der gute Umgang mit Minderheiten ein wichtiger Zug wahrhaft demokratischer Gesellschaften ist.

Lassen Sie mich abschließend auch zur aktuellen Debatte zur Zukunft des Europarates ein paar Worte sagen:

 


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