Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 60

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Darüber wird diskutiert und darauf wird schnell reagiert. Und das ist eine sehr wichtige und notwendige Aufgabe.

Es wurde auch erwähnt, dass eine der wichtigsten Errungenschaften des Europarates die Einrichtung des Menschenrechtsschutzsystems ist, dass erstmals im Jahre 1953 die Möglichkeit der Individualbeschwerde geschaffen wurde. Wenn Menschen, die in einem Staat des Europarates leben, eine Menschenrechtsverletzung erleiden, kann eine Individualbeschwerde gesetzt und der Staat verurteilt werden. Das ist eine sehr wichtige Sache, dass ich nicht nur das Recht habe, sondern es auch durchsetzen kann.

Sehr geehrte Damen und Herren! Gerade in Zeiten der zunehmenden Globalisierung wird auch der europäische Wertekanon immer wieder in Frage gestellt. Ob der Druck dabei von außerhalb oder von innerhalb Europas kommt, ist dabei sekundär.

Nur zwei Beispiele: In den USA nimmt seit einigen Jahren die Anzahl der Todesurteile zu statt ab. Und die Erstarkung religiös fundamentalistischer Strömungen torpediert zunehmend die Frauenrechte. Denken Sie nur an die allgegenwärtige Diskussion um die Menschenrechte versus Kulturrelativismus oder, anders gesagt, um die Rechte der Selbstbestimmung der Frauen versus Toleranz gegenüber unter dem Deckmantel des Religiösen daherkommenden Diskriminierungen wie Zwangsverheiratungen, Ehren­morde und so weiter. Darüber wurden im Europarat Berichte verfasst. Es wurde darüber diskutiert, und es wurden teilweise auch Konventionen verfasst.

Ich sage das auch, weil man dem Europarat oft nicht so viel Gehör verschafft und weil er nicht so laut ist, wie man es sich oft wünschen würde. Der Europarat hat in diesen sehr wichtigen Themen erfrischende Klarheit und Schnelligkeit gezeigt und auch die Maßnahmen, die zu setzen gewesen sind oder wären, aufgezeigt.

Die Besonderheit der Parlamentarischen Versammlung wurde hier schon erwähnt, nämlich dass es fraktionsübergreifend immer wieder möglich war, gemeinsame öster­reichische Positionen zu finden. Kollege Donabauer hat schon von der gemeinsamen Position betreffend Sterbehilfe gesprochen. Es hat weitere gemeinsame Positionen gegeben. In Paris haben wir dafür gesorgt, dass die Frage Leihmutterschaft nicht diskutiert wurde und nicht mehr in den Bericht des Kollegen Hancock Eingang fand. Das war etwas sehr Wichtiges. Auch die Konvention gegen den Menschenhandel wurde gemeinsam von der österreichischen Delegation vertreten. Es freut mich, dass es hier bei uns gewisse unveräußerliche Werte gibt, über die man über die Partei­grenzen hinweg nicht zu diskutieren braucht.

Frau Ministerin! Jetzt noch eine Bitte an Sie: Kein Geburtstag ohne Geschenke. Für mich und für die Frauen, für die Opfer des Menschenhandels wäre es das schönste Geschenk, wenn wir nach der Unterzeichnung der Konvention gegen Menschenhandel im vergangenen Jahr diese Konvention in Österreich auch ratifizieren könnten. Wir wären eines der ersten Länder. Es wäre ein schönes Geburtstagsgeschenk. Und es wäre eine wichtige Angelegenheit für die Opfer dieser grausamen Verbrechen und auch für die effizientere Bekämpfung des Menschenhandels. – Herzlichen Dank, sehr geehrte Damen und Herren. (Allgemeiner Beifall.)

12.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner kommt Herr Abgeordneter Wittauer zu Wort. Auch für Sie, Herr Abgeordneter, 5 Minuten. – Bitte.

 


12.05.00

Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Frau Außenministerin! Herr Staatssekretär! 50 Jahre Europarat ist für Österreich ein Jubiläum, das wichtig ist. Der Europarat ist das Gewissen Europas, und 46 Mitglieder unterwerfen sich de facto


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