Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 74

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Tancsits. Wunschredezeit: 6 Minuten. – Bitte.

 


12.48.07

Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine Herren Staatssekretäre! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wenn man meiner Vorrednerin zugehört hat, fragt man sich, was eigentlich noch passieren muss, damit die SPÖ zu einer realistischen Sicht der Dinge in Österreich zurückfindet. (Zwischenruf des Abg. Gradwohl.) – Aber bitte, machen Sie nur so weiter, das führt zu nichts!

Wir machen eine seriöse Sozialpolitik für die Menschen – das heute hier vorliegende Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2006 ist Beleg dafür! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Lassen Sie mich bei den weniger spektakulären Dingen anfangen, so etwa bei der Neuregelung der Hinterbliebenenpensionen. Das ist schon richtig, Frau Kollegin Silhavy, was Sie gesagt haben, nämlich dass die ursprüngliche Regelung, die von der Gesamtlebensarbeitszeit und dem erworbenen Wohlstand ausgegangen ist, eine günstigere war. Sie haben aber in diesem Zusammenhang nicht erwähnt, dass es der Verfassungsgerichtshof war, der diese Sicht der Dinge und diese Berechnung aufge­hoben hat und uns als Gesetzgeber aufgetragen hat, den Stichtag des Eintritts in die Hinterbliebenenpension als Maß aller Dinge zu nehmen, und dass wir heute einen weiteren Versuch unternehmen, mit der Ausdehnung auf vier Jahre praktisch auf das Maximum des möglichen Interpretationsspielraums zu gehen, um für die Hinter­bliebenen dramatische Entwicklungen der letzten Jahre – etwa durch Krankheits­verläufe und Verlust von Einkommen – abfedern zu können.

Ich bitte Sie also, bei der Wahrheit und bei der Realität zu bleiben, wenn Sie über ein Gesetz berichten! Das ist eine eindeutige Verbesserung gegenüber jenen Regelungen, die es in den letzten Jahren gegeben hat! (Beifall bei der ÖVP.)

Zweitens, meine Damen und Herren, komme ich zur so genannten Schwerarbeits­pension, Schwerarbeitsregelung. Wir haben nach der Pensionssicherungs­reform 2003 – vorbildhaft übrigens in Europa –, nach der Harmonisierung der Pensions­systeme – international anerkannt, vorbildhaft in Europa – gesagt, beim Steigern des Pensionsantrittsalters muss es für jene Menschen, die schwere Arbeit über lange Zeit geleistet haben, besondere Begünstigungen geben. Und das liegt nun nach langer Diskussionszeit, nach seriöser Erprobung durch die Pensionsversicherungsanstalten in der Verfassung heute vor.

Das ist sozialpolitisches Neuland, da wird es noch Verbesserungen geben, nur, meine Damen und Herren, zu sagen: Ich mach’ überhaupt nichts!, das kann doch keine Alternative sein! Ich mach’ überhaupt keine Pensionsreform!, das kann doch keine Alternative sein!

Natürlich war die ursprüngliche Überlegung, das gesamte Arbeitsleben zu erfassen. Aber sollen wir eine Regelung treffen, von der die Pensionsversicherungsanstalten, die Umsetzer dieser Regelung, sagen, sie sei nicht administrierbar? Wenn man auf der anderen Seite weiß, dass es gerade die Jahre mit Schwerarbeit im höheren Alter sind, die besondere Belastungen bringen, ist es eine administrierbare Regelung, auf 20 Jahre und zehn Jahre Schwerarbeit zurückzublicken und allen, egal in welchem Dienstverhältnis – ob Privatangestellten, ob Bediensteten in einem der öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse –, den entsprechenden begünstigten Anspruch in der Pension zu ermöglichen.

Meine Damen und Herren, ich glaube, dass das Mut zu sozialpolitischer positiver Veränderung ist, den man nur unterstützen kann.

 


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