Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetz ist eine Schwerarbeitspensionsregelung für alle Berufsgruppen, auch für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, geschaffen worden. Dieser Zugang ist bereits international als richtungsweisend anerkannt worden.
Dass man nur einen gewissen Teil der zurückliegenden Jahre erfassen kann, ist klar. Bitte stellen Sie sich doch das Chaos vor, wenn wir Behauptung, Gegenbehauptung und Anerkennung von Schwerarbeitspensionen über Jahrzehnte hinweg vor Gerichten abhandeln müssten! Eine Regelung, die dieses Hohe Haus beschließt, muss sinnvoll und administrierbar sein. Darauf haben auch die Kolleginnen und Kollegen von der Pensionsversicherungsanstalt deutlich hingewiesen.
Letztendlich betreten wir hier Neuland – es ist mir wichtig, das hier zu sagen; das habe ich auch im Ausschuss schon gesagt –, und zwar nicht nur in Österreich, sondern auch international. Es war auch wichtig, dass wir festgelegt haben, dass eine Expertenkommission, eingerichtet im Bundesministerium, diese Schwerarbeitspensionsregelung regelmäßig evaluieren wird. Ich halte das für einen wichtigen Start.
Darüber hinaus ist es für den öffentlichen Dienst gelungen, auch jene Bereiche mit aufzunehmen, die in ihrem beruflichen Tätigkeitsfeld ein hohes Risiko für Leib und Leben haben. Das sind unsere Exekutivbeamten, das sind die Kollegen, die für die Landesverteidigung tätig sind.
Apropos Bundesheer: Ich darf daran erinnern, dass die Bundesheerreformkommission mit breiter Zustimmung von Repräsentanten aller Parteien unter Vorsitz des Herrn Altbürgermeisters Helmut Zilk getagt hat – von dieser Stelle aus die besten Genesungswünsche an den Herrn Altbürgermeister! – und dass gerade diese Reform 2010 eine Reihe von Strukturoptimierungen und eine völlige Änderung der Dimension des Heeres vorsieht, sodass es nicht möglich sein wird, in etwa 6 000 der voraussichtlich betroffenen Kolleginnen und Kollegen auf anderen adäquaten Arbeitsplätzen zu verwenden.
Es ist deshalb notwendig, für etwa 3 000 von ihnen besondere Abfederungsmaßnahmen zu setzen. Ich darf daher gemeinsam mit meinem Kollegen Fauland einen Abänderungsantrag einbringen, der darauf abstellt, diese notwendige Reform im Bereich der österreichischen Landesverteidigung sozial verträglich abzufedern, und bedanke mich sehr herzlich dafür, Frau Präsidentin, dass dieser Abänderungsantrag entsprechend verteilt worden ist.
Damit sichern wir in sozialer Verantwortung für einen Bereich, der einer erheblichen Veränderung unterliegt, auch die soziale Kompetenz, und ich darf mich als Vorsitzender der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst auch in schwierigen Zeiten der Gewerkschaftsbewegung darüber freuen, dass die Sozialpartnerschaft zwischen der Bundesregierung und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst trotz aller Unkenrufe bestens funktioniert. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
13.21
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der von Herrn Abgeordnetem Neugebauer soeben eingebrachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Neugebauer, Fauland wurde in seinen Kernpunkten erläutert, ist damit ordnungsgemäß eingebracht, auch ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung. Herr Abgeordneter, ich lasse den Antrag auf Grund seines Umfangs auch unverzüglich zur Verteilung bringen.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite