Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 84

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Begründung:

Zu § 113h GehG:

Auf der Basis der Vorschläge der Bundesheerreformkommission, wird die Projekt­gruppe „Management Bundesheer 2010“ anhand der einstimmigen Beschlüsse des Nationalen Sicherheitsrates sowie des Ministerrates ein neues, modernes öster­reichisches Bundesheer erarbeiten.

Im Zuge dieser Bundesheerreform 2010 wird es – wie auch bereits bei der Zusam­menlegung von Polizei und Gendarmerie – auf Grund der Größe der Reform unum­gänglich sein, Bedienstete von gewissen Tätigkeiten abzuberufen und ihnen andere Tätigkeiten zuzuweisen. Dies wird mittels Versetzungen und Verwendungsänderungen dienst- und besoldungsrechtlich durchgeführt werden. Wie auch bereits bei der Zusammenlegung der Wachekörper wird es aber auch bei der Bundesheerreform 2010 nicht möglich sein, alle betroffenen Bediensteten weiterhin auf adäquaten Arbeits­plätzen zu verwenden. Um diese notwendige Reform sozialverträglich abzufedern, wird für die von der Bundesheerreform 2010 betroffenen Bediensteten des Bundesminis­teriums für Landesverteidigung eine zusätzliche Regelung geschaffen.

Finanzielle Auswirkungen:

Ein Mehraufwand ergibt sich dadurch, dass auf die von der Heeresreform betroffenen Bediensteten neben der allgemeinen 3-jährigen Ergänzungszulage davor auch § 113h GehG und der auf sechs Jahre verlängerte § 113e GehG anzuwenden sind.

Die konkreten Aufwendungen lassen sich erst mit den tatsächlichen Verset­zungs­festlegungen ermitteln. Ausgehend von einer Maximalannahme, dass von der Reform ca. 3.000 Bedienstete, und zwar je zu einem Drittel Militärpersonen, Beamte des A-Schemas und zivile Vertragsbedienstete, betroffen sind, ergibt sich im 1. Jahr nach der Versetzung ein Mehraufwand von 0,7 Mio. €, für das 2. Jahr 0,7 Mio. €, für das 3. Jahr 0,7 Mio. € für das 4. Jahr 0,9 Mio. €, für das 5. Jahr von 1,2 Mio. €, für das 6. Jahr von 1,5 Mio. €, für das 7. Jahr von 1,3 Mio. €, für das 8. Jahr von 1,0 Mio. € und für das 9. Jahr von 0,6 Mio. € jährlich.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


13.22.12

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich habe mir jetzt die Argumentationen von Herrn Tancsits und von Herrn Walch angehört (Abg. Dr. Fekter: Dem Kollegen Neugebauer haben Sie nicht zugehört?): wie sie versucht haben, zu sagen, wie gut eigentlich ihre Schwerarbeiterregelung ist. Aber sie sind leider nicht durchgekommen, weil sie es ohnehin wissen. Wenn sie dann noch sagen: Ja was wollt denn ihr Frauen, für euch gilt das natürlich nicht, weil ihr ohnehin das Privileg habt, dass ihr mit 60 Jahren in Pension geht (Zwischenrufe bei der ÖVP), bitte haltet den Mund, sonst setzen wir euch das Pensionsalter auf 65 Jahre hinauf! – wenn das Sozialpolitik ist, seriöse Sozialpolitik, wie es Herr Tancsits genannt hat, dann können sie samt ihrer Sozialpolitik unterm Teppich Radl fahren, so klein sind sie dann nämlich! (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Dass Sie die Frauen vergessen haben, nein, dass Sie sie nicht hereinnehmen wollten, dazu können Sie ja stehen, wenn Sie es so wollten. Sie reden auch von der Schwer­arbeiterregelung und haben noch nie von einer Schwerarbeiterinnenregelung ge-


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