Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 88

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Wir haben aber auch für die Menschen mit Behinderungen ein klares Signal gesetzt, dass sie, wenn sie sehr stark belastet sind, selbstverständlich diese Möglichkeit haben. Daher ist, glaube ich, mit „60 – 20 – 10“ eine Formel gefunden worden, die den schwerstarbeitenden Menschen in Österreich gute Chancen gibt, auch früher in Pension zu gehen.

Zu allem, was hier darüber gesagt wurde, dass nur so und so viele in Pension gehen können und manche überhaupt nicht, sage ich Ihnen, meine Damen und Herren: Das sind Spekulationen. Denn wer seriös an die Sache herangegangen ist, der weiß, dass wir hier viel zu wenige Erfahrungswerte haben und dass auch die Zahlen, die von den verschiedensten Institutionen aufgelegt werden, nur Schätzungen sind.

Wir haben – und das möchte ich auch noch einmal ganz klar feststellen – mit der Verlängerung der Langzeitversichertenregelung für die nächsten Jahre auch für die Frauen bessere Möglichkeiten geschaffen, früher in Pension zu gehen. (Abg. Silhavy: Neue Privilegien?)

Daher sage ich, die Regelung ist umsetzbar, sie ist nachvollziehbar, und vor allem haben wir gehandelt, statt zu reden. Ich glaube, man muss auch den Mut haben, in einem System, das wir zukunftstauglich machen (Abg. Dr. Jarolim: Den Mut zur Inkompetenz muss man haben!), in diesem Bereich auch für jene, die es besonders brauchen, etwas zu tun.

Zu dem, was Sie gesagt haben, Herr Kollege Öllinger: Bei denen, die im Urlaub sind, zählt das dann nicht mehr, und bei denen, die krank sind, zählt das ebenfalls nicht mehr!, muss ich Ihnen sagen, dass Sie da nicht gut informiert sind. Denn genau so wird es sein, dass das – wie in allen anderen Systemen, auch in anderen Pen­sionssystemen – natürlich nicht extra berechnet wird beziehungsweise hinausfällt (Abg. Öllinger: Steht so drin! – Abg. Mag. Weinzinger: Wie wäre es, wenn Sie einmal den Entwurf lesen?), sondern diese Zeiten sind natürlich dabei. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: Nein!)

Daher bitte ich, in dieser Sache die Wahrheit dort zu lassen, wo sie hingehört. Sie wissen, dass wir im Bereich der Verordnung auch entsprechende Erlässe zu setzen haben, und im Rahmen eines dementsprechenden Erlasses wird das auch klargestellt, falls es hier Unklarheiten gibt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf zum Abschluss sagen, dass die Fakten insgesamt für ein gutes österreichisches Pensionssystem sprechen. Die Höhe der Frauenpensionen ist von 2001 bis 2004 um 15 Prozent gestiegen. Der Aus­gleichszulagenrichtsatz, das habe ich schon gesagt, wurde außertourlich erhöht. Wir haben nach wie vor – was gerecht ist – ein unterschiedliches Frauenpensionsalter, und wir werden auch in Zukunft ein sehr transparentes und eigenes Pensionskonto für jeden haben.

Daher sage ich: Die Schwerarbeiterregelung ist ein wichtiger Baustein, auch für die Zukunft eines guten und sicheren Pensionssystems. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der ÖVP.)

13.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort gemeldet. (Abg. Neudeck: Aber nur, weil er nicht zugehört hat!) Herr Abgeordneter, Sie kennen die Bestimmungen: Zunächst den zu berichtigenden, dann den berichtigten Sachverhalt in 2 Minuten. – Bitte.

 


13.38.19

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin, ich berichtige zwei Sach­ver­halte.

 


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