Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 89

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Zum einen hat die Frau Bundesministerin behauptet, es gibt keine Politikerpensionen mehr.  – Das ist unrichtig!

Es gibt selbstverständlich noch immer Personen, die nach dem Politikerbezügegesetz in Pension gehen können.

Zum Zweiten haben Sie, Frau Bundesministerin, behauptet, dass Urlaubs- und sonstige Fehlzeiten bei der Berechnung der Schwerarbeitszeiten berücksichtigt seien. – Das müssen Sie erklären, Frau Bundesministerin, denn im Unterschied zu Ihrer Darstellung heißt es nämlich in der Schwerarbeitsverordnung:

„Als Tätigkeiten, die unter körperlich oder psychisch besonders belastenden Bedin­gungen erbracht werden, gelten jene, die geleistet werden

in Schicht- oder Wechseldienst“ auch während der Nacht, das heißt zwischen 22 Uhr und 6 Uhr, jeweils im Ausmaß von mindestens sechs Stunden und zumindest an sechs Arbeitstagen – Arbeitstagen, nicht Urlaubstagen! – im Kalendermonat, „sofern nicht in diese Arbeitszeit überwiegend Arbeitsbereitschaft fällt“.

Frau Bundesministerin! Wenn Sie aus dieser Schwerarbeitsverordnung etwas anderes herausinterpretieren (Zwischenrufe – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glocken­zeichen – Abg. Neudeck: Das ist aber keine tatsächliche Berichtigung! – weitere Zwischenrufe), dann müssen Sie das per Bestimmung begründen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mittermüller. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


13.40.01

Abgeordnete Marialuise Mittermüller (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Geschätzte Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Die heute zum Beschluss vorliegende Schwerarbeiterregelung bringt für die Schwer­arbeit leistenden Menschen eine eindeutige Verbesserung der Pensionsregelung. Wir haben, geschätzte Vorredner der SPÖ-Fraktion, keine falschen Hoffnungen geweckt. Im Gegenteil, wir haben damit den ersten wichtigen und richtigen Schritt gesetzt. Es gab auch in der Vergangenheit schon schwer arbeitende Menschen, und ich frage Sie, geschätzte Damen und Herren der SPÖ-Fraktion, wo bisher Ihre Leistungen für diese Menschen waren.

Im Besonderen berücksichtigt diese Regelung die Frauen – und da möchte ich den Vorrednerinnen, die doch etwas anderes behauptet haben, wirklich widersprechen –: einmal dadurch, dass körperliche Schwerarbeit bei Frauen mit 1 400 Arbeitskalorien bewertet wird, was im Gegensatz zur Bewertung bei den Männern steht, wo sie immer noch mit 2 000 Arbeitskalorien festgeschrieben ist, andererseits aber auch dadurch, dass Schwerarbeit mit zunehmendem Lebensalter als besonders belastend eingestuft wird. Auch das kommt den Frauen zugute, wissen wir doch, dass Frauen im Beson­deren die Doppelbelastung Beruf und Familie zu tragen haben. Den Frauen kommt die Schwerarbeiterregelung aber auch insofern zugute – und das hat die Frau Bun­desminister jetzt auch deutlich zum Ausdruck gebracht –, als die besonders belastende Tätigkeit der Pflegearbeit ein früheres Pensionsantrittsalter begründet.

Kollege Öllinger hat vorhin die verkürzte Lebenserwartung bei besonders belastenden Arbeitsbedingungen angesprochen. Auch hiefür ist die Regelung richtig, wichtig und zielführend, und dies vor allem für Frauen. In der Betreuung von Kranken und behinderten Menschen, in der Hospiz- und Palliativmedizin, in Einrichtungen für psychisch kranke Menschen sind fast 90 Prozent der Beschäftigten Frauen. Es ist schon richtig, hohe psychische und körperliche Belastungen warten auf diese


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