Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 94

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zugten zu finden und die Frauen bei den anderen, die nicht darunter fallen sollen. Das kann ich Ihnen auch locker begründen.

Ihre berühmte Regelung 60/20/10, nehmen wir das Beispiel Pflegebereich: Wo haben wir denn im Pflegebereich qualifiziertes Personal, also Frauen, die eine Ausbildung ge­macht haben, Krankenschwestern zum Beispiel, die auf ihre Beitrags- beziehungs­weise Versicherungsjahre kommen, wie Sie sie vorschreiben, also 40 oder 45 Jahre, plus dann noch die 20/10-Regelung? Wie soll sich denn das ausgehen bis zum 60. Lebensjahr? Und wenn ich mit 60 Jahren ohnehin schon in Pension gehen kann, womöglich schwer krank, wozu gibt es dann eine Schwerarbeitsregelung, die ich nicht nutzen kann?

Oder schauen wir uns an, wie Sie Schwerarbeit definieren. Das ist die klassische, auf männliche Berufstätigkeit zugespitzte Definition, die, ich sage es einmal salopp, für die Tätigkeit am Hochofen oder auf der Baustelle zugeschnitten ist, das heißt unter chemischen oder physikalischen Einflüssen, regelmäßiger Hitze oder Kälte und so weiter stattfindet. Und dann noch die berühmten Kalorien. Die möchte ich jetzt, extra für Sie, Frau Ministerin, nicht übergehen.

Frau Minister! Ich habe Ihnen in der letzten Debatte schon geraten, sich einmal mit Frau Ministerin Rauch-Kallat über Kalorienverbrauch, Gesundheitszustand und so weiter zu unterhalten und einmal zu vergleichen, wie viele Arbeitskalorien eine 50-Kilo-Frau, ein 50-Kilo-Mann, ein 90-Kilo-Mann, eine 90-Kilo-Frau bei gleicher Tätigkeit ver­brauchen. Wie sinnvoll ist Ihre Berechnung, die Sie da vorlegen?

Wenn ich mir dann noch anschaue, was Sie in den Erläuterungen dazunehmen, worauf Sie in der Interpretation rekurrieren wollen, dann ist das nur noch hanebüchen. Sie legen eine Studie aus dem Jahr 1982 vor – das muss man ja schon fast als historisch bezeichnen, wenn es um Pensionssysteme und Gesundheitsforschung geht –, in der das Errichten von Kellerwänden als Beispiel genannt wird. Bei der heutigen Bau­stellentechnologie – das werden mir die Kollegen sicher näher erläutern können –, wo ist denn da genau der Unterschied, ob der Kran die Kellerwand als Block hinstellt oder der Kran den ersten Stock als Block hinstellt? Darüber möge man mich noch aufklären. Oder, was ich auch noch nicht verstanden habe: Warum ist das Eisen flechten auf einer mittelgroßen Baustelle enthalten, während man für das Eisenflechten auf der großen Baustelle vielleicht nicht so viele Kalorien verbraucht?

Auffällig ist auch, dass Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft – das kommt Ihrem Klientel entgegen – im Unterschied zum Pflegebereich pauschal erfasst sind. Im Pflegebereich differenzieren Sie nämlich sehr wohl in Ihrem Gesetzestext und sorgen so dafür, dass nicht der gesamte Pflegebereich erfasst wird. Nicht alles, wo körperlich schwer gearbeitet wird oder psychisch große Belastungen eingegangen werden – eine Vorrednerin ist auch auf die psychische Seite eingegangen –, ist davon erfasst. Schwerarbeit in der normalen Krankenpflege oder auf einer Kinderkrebsstation, was ich für psychisch schwer belastend halten würde, ist nicht in Ihren Bestimmungen enthalten. Also: Auch da erwecken Sie den Anschein, etwas zu regeln, regeln es nicht und selektieren so, dass nur wenige übrig bleiben.

Spannend ist jedoch der Abänderungsantrag, den Sie uns zeitgleich vorlegen, denn daran sieht man, dass es ja doch geht. Wenn man politisch will, geht es!

Bei der Schwerarbeitsregelung heißt es, in den finanziellen Auswirkungen kosten­neutral. – Es darf nur ja nichts kosten. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Dann kommen Sie mit einem Abänderungsantrag zur Bundesheerreform und den Verwendungsgruppen, die dabei geändert werden müssen. Das darf locker auf Jahre


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