Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 125

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Zur Frage 6 (Abg. Bures: Weiß er auch nicht!):

Wie ich schon ausgeführt habe, bringt die ehemalige Landeshauptfrau der Steiermark, Waltraud Klasnic, auf Grund ihrer langjährigen politischen Erfahrung als Landesrätin und Landeshauptmann eines großen österreichischen Bundeslandes die notwendigen Voraussetzungen für die verantwortungsvolle Tätigkeit der Kuratoriumsvorsitzenden des Zukunftsfonds mit.

Darüber hinaus möchte ich festhalten, dass sie für diese Funktion nicht vom Bun­deskanzler bestellt, sondern gemäß § 7 Absatz 1 Ziffer 1 Zukunftsfondsgesetz aus der Mitte der Kuratoriumsmitglieder gewählt wurde. (Abg. Bures: Nicht zuständig!)

Zur Frage 7:

Gemäß § 3 Bundesbahngesetz obliegt die Verwaltung der Anteilsrechte namens des Bundes an der ÖBB-Holding AG dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie. – Das Bundeskanzleramt kann daher mangels Zuständigkeit keine Stellungnahme dazu abgeben. Im Übrigen verweise ich auch hier auf meine ein­leitende Bemerkung. (Abg. Bures: Weiß er auch nicht! Was wissen Sie?)

Zur Frage 8:

Im Bereich des Bundeskanzleramtes sind bis zur Nationalratswahl folgende Neu­bestellungen notwendig:

Auf Grund des Zeitablaufes der für Rundfunkangelegenheiten zuständigen Geschäfts­führer der RTR-GmbH. (Abg. Parnigoni: Wozu sitzt er in der Regierung, wenn er für nichts zuständig ist?)

Darüber hinaus sind die Bestellung des künstlerischen Geschäftsführers der Burg­theater GmbH für die Besetzung der fünfjährigen Funktionsperiode ab 1. September 2009 sowie des künstlerischen Geschäftsführers der Volksoper Wien auf Grund der einvernehmlichen Auflösung des Vertragsverhältnisses mit dem derzeitigen Geschäfts­führer ins Auge gefasst. (Abg. Eder: Sie selber wissen auch nichts?)

Zur Frage 9:

Diese Frage fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen. Davon abgesehen kann ich Ihnen davon berichten, dass die Position des Geschäftsführers beziehungsweise der Geschäftsführerin der Gesundheit Österreich GmbH, wie in der Regierungsvorlage vorgesehen, gemäß den Bestimmungen des Stellenbesetzungsgesetzes besetzt und daher ein entsprechend transparenter Bestellungsprozess erfolgen wird. (Abg. Parnigoni: Was wissen Sie überhaupt? – Abg. Eder: Vielleicht weiß der Dolinschek etwas!)

Zur Frage 10:

Nach § 3 Bundesbahngesetz obliegt die Verwaltung der Anteilsrechte im Namen des Bundes an der ÖBB-Holding AG dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie.  Das Bundeskanzleramt kann daher mangels Zuständigkeit keine Stellung dazu abgeben. (Abg. Bures: Keine Zuständigkeit!)

Im Übrigen danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

15.34


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner länger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zukommt.

 


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