geht es primär nicht darum, dass jemand, der in die Politik geht, nachher nichts mehr werden darf oder dass jemand, der vorher schon etwas ist, wenn er in die Politik geht, danach nichts mehr werden darf. (Abg. Scheibner: Aber grundsätzlich ist es schon so bei euch, oder?) Da hat Klubobmann Molterer meines Erachtens auch Recht gehabt, obwohl er das in der Geschäftsordnungsdebatte inhaltlich abgesetzt hat.
Das ist ja nicht der Punkt. Wir müssen das doch an bestimmten Kriterien messen, um genau diese Sache aufrechtzuerhalten, wenn das das gemeinsame Prinzip sein soll.
Sie sind angetreten mit „neu regieren“. Ich sage Ihnen, man braucht sich nur die Dichte der Vorwürfe der Rechnungshofberichte über die Zeiträume in den neunziger Jahren anschauen, über das, was jetzt im einschlägigen Sektor stattfindet. Und in welcher Debatte befinden wir uns im Übrigen? – Es geht ums Umfärben, um Postenschacher auf Bundesebene, wohlgemerkt, weil sich da ein paar in mein „Heimat“-Bundesland verstiegen haben, auch von der Regierungsbank. Dazu können wir auch noch etwas sagen, wenn Sie diesbezüglich aufgeklärt werden wollen, Herr Staatssekretär.
Nur: Wenn es um Umfärben und um ordinären Postenschacher geht, haben wir auch neue Qualitäten entdeckt. Jetzt könnten Sie uns sagen – auch das müssten wir zur Kenntnis nehmen –: Die reden sich da leicht! Vielleicht haben Sie Recht, vielleicht ist das in 30 Jahren anders. Kraft Gnade der späten politischen Geburt, und wir sind halt noch in keiner Regierung gewesen. Gut; könnten Sie sagen. Aber wir werden deshalb nicht auf unseren Glaubwürdigkeitsbonus verzichten, weil wir ja bis jetzt nachweislich nicht so gearbeitet haben. Und insofern macht es natürlich schon einen Unterschied, mit welcher Brille hier was betrachtet wird.
Es war natürlich zu erwarten, dass Sie wieder nichts anderes zu tun haben, als der SPÖ, sei es in Wortmeldungen oder in Achtzeilern, ein angebliches Sündenregister vorzuhalten. Aber Sie verweigern die Einsicht darüber oder auch nur das Hinschauen, was seit 2000 passiert ist! Darum geht es hier, und das war auch der Kern der Anfrage. Da hilft es Ihnen nichts, wenn Sie hundert Mal „BAWAG!“ oder sonst etwas schreien.
Im Übrigen muss ich Ihnen, Herr Präsident, was die Auslegung des Interpellationsrechtes betrifft, Folgendes sagen: Es wurde hier minutenlang in Redebeiträgen, wie etwa in jenem von Vorredner Missethon, ausschließlich über Dinge, die nichts mit der Bundesvollziehung zu tun haben, sei es, weil sie steirische Landesvollziehung betroffen haben, EStAG, sei es, weil er nur über die Privatbank BAWAG gesprochen hat, die im 100-prozentigen Eigentum eines Privaten steht, eines privaten Vereins, des ÖGB, schwadroniert, und das unbehelligt.
Sei’s drum, aber wir werden das in Zukunft zur Beurteilung dessen, was alles vom Interpellationsrecht erfasst ist, heranziehen, denn umgekehrt wissen Sie genau, was wir unter „Kontrollnotstand“ hier im Haus verstehen: dass man bei klaren Fragen, die sehr wohl etwas mit der Bundesvollziehung zu tun haben, immer wieder in die Ecke gedrängt wird, dass man zum Schluss keine Antwort bekommt. Und das Präsidium des Nationalrates muss sich da einmal für eine bestimmte Vorgangsweise entscheiden. Wir haben heute wieder sehr viel gelernt. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Scheibner: Das ist schon einmal etwas Gutes! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Das haben Sie auch notwendig, dass Sie etwas lernen!) – Da lernen wir gerne dazu.
Wir mussten bei den Umfärbungen jetzt bereits feststellen, dass sie in einer Art und Weise stattgefunden haben wie selten zuvor, in manchen Bereichen flächendeckend, jedenfalls von ganz großer Zahl und bis in die witzigsten und aberwitzigsten Bereiche hinein. Und da muss man natürlich auch einmal festhalten, dass das nicht gratis zu haben ist. Das hat Millionen gekostet! Diese Frage ist klar formuliert worden. Da haben Sie nicht einmal eine Ausrede dafür gesucht, warum Sie die nicht beantworten. Das war nämlich interessant, denn bei allen anderen war irgendeine Begründung dabei, sei
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