Im Dezember hat Gusenbauer dazu gesagt, wir brauchen eine Rückkehr zur alten Regelung, so als hätte es das EuGH-Urteil nie gegeben. – Ich bin sehr verwundert, wie das ein Staatsmann oder einer, der Staatsmann sein will, überhaupt nur sagen kann.
Dann geht es weiter, gerade noch vor Weihnachten: Wir brauchen europäische Vereinbarungen. – Gut, dagegen muss man nicht wirklich auftreten, das hat wohl Sinn, aber wahrscheinlich geht das nur, wenn es vorher nationale Lösungen auch gibt.
Daher noch einmal der Versuch Kollege Broukals, im Jänner zu sagen: Ja, Herkunftslandsprinzip, Rückkehr, das ist großartig. – Wie er überhaupt dazu gekommen ist, weiß ich nicht.
Es gibt einen weiteren Schwenk und einen weiteren „Zick“ in der Zickzackkurve: Grenzüberschreitende Studentenströme sollten im europäischen Recht behandelt werden, sagt Broukal für die SPÖ – so, als würde das mit einem kleinen nationalen „Gesetzerl“ leicht möglich sein, so, als würde es nicht Druck geben im Hinblick auf das kommende Studienjahr.
Dann macht Broukal die Zustimmung zur „Safeguard“-Regelung, die ich schon beschrieben habe, von der Zustimmung der Kommission abhängig.
Da sagen die Europaexperten, da sagen die europäischen Fachleute: Das schlägt dem Fass den Boden aus! Das würde man insgesamt sagen, denn noch nie hat sich die Kommission in eine nationale Gesetzgebung eingemischt.
Ich zitiere dazu Europarechtsexperten Rack: „Wenn Broukal eine vorhergehende Zustimmung der EU-Kommission fordert, zeugt das von Unkenntnis der europäischen Abläufe ...“ – Dem ist in Wirklichkeit nicht viel hinzuzufügen.
Ich wiederhole noch einmal: Durch die Verunsicherungspolitik von SPÖ und Grünen ist eine Verunsicherung an den Universitäten entstanden, die sowohl Ärztekammer-Präsident Brettenthaler – er nennt das „parteitaktische Unterwanderung eines notwendigen Plans auf Kosten der Studenten“ – als auch die Rektorenkonferenz bedauern.
Dazu Zitat: „Den Einspruch des Bundesrats gegen die UG-Novelle ... und die damit verbundene Verzögerung in der Gesetzwerdung nimmt die Österreichische Rektorenkonferenz (ÖRK) mit großem Bedauern zur Kenntnis.
Die ÖRK bekräftigt ihre Ansicht, dass ... die Möglichkeit der Zugangsbeschränkungen in den Fächern Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin sowie Biologie, Psychologie, Pharmazie, Betriebswirtschaftslehre und Publizistik“ – also in den acht Numerus-clausus-Fächern – „schon deshalb aufrecht bleiben muss, weil der bisherige Beobachtungszeitraum keine abschließende Beurteilung ermöglicht.“
Dem schließen sich die Vorsitzende und der Vorsitzende-Stellvertreter der ÖH-Medizin an und sagen: „Die lange Diskussion um die Quotenregelung muss nun ein Ende haben. ... Die politische Diskussion darf nicht auf dem Rücken der Studierenden ausgetragen werden.“
Meine Damen und Herren! Es ist bedauerlich, aber die Fristsetzung ist notwendig geworden, weil die weitere Verunsicherungspolitik der Roten und der Grünen im Bundesrat dazu geführt hat, dass wir Sicherheit an den Universitäten schaffen müssen und daher binnen einer Frist, die im Antrag genannt ist, nämlich bis zum 19. Mai, die Universitätsgesetznovelle beschließen beziehungsweise im nächsten Wissenschaftsausschuss verhandeln müssen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.) Ja, mit diesen Aussagen, Herr Kogler, müssen auch Sie leben, weil Ihre Fraktion sich im Bundesrat genauso unstaatsmännisch und unsolid verhalten und zur Verunsicherung beigetragen
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