Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 190

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Wenn man die verschiedensten Fernsehprogramme beachtet, anschaut, konsumiert, dann kann man oft sehr schwer nachvollziehen, wer hier einen öffentlich-rechtlichen Auftrag hat und wer in erster Linie für Informationen zur Verfügung steht. Ich glaube, dass die Kommerzialisierung des ORF in einer Art und Weise voranschreitet, dass man auch danach trachten sollte, nachzudenken, ob die Finanzierung des ORF noch zeitgemäß ist beziehungsweise ob das dem Wettbewerb entspricht.

Wenn man sich die Finanzierung der TV-Unternehmen oder Rundfunkunternehmen anschaut, so sieht man auf der einen Seite den ORF, der sich durch Gebühren finanziert, der teilweise staatliche Förderungen konsumiert, der Erlöse aus Werbung erzielt – no na! – und auch durch Mieten von Mitbewerbern noch entsprechende Einnahmen hat. Auf der anderen Seite stehen die Privaten, die ihr Dasein aus­schließlich durch Werbeeinnahmen bestreiten müssen.

Ich glaube, dass es in Zeiten wie diesen Auftrag ist, darüber nachzudenken, ob das so sein muss – oder ob der ORF seine Möglichkeiten als Monopolist weiterhin in der Form nutzen können sollte, wie er das bisher macht.

Dazu ein ganz klares Beispiel: Wenn man heute einem Privat-TV-Betreiber Wissen für die Geschäftsgestaltung mitgibt und ihm sagt, wenn du irgendwo mitsenden willst, einige dich mit dem ORF, dann darfst du seine Einrichtungen benutzen, gibt es keine Einigung, wird in einem Zeitraum von vier Monaten die Regulierungsbehörde mitent­scheiden und festlegen, was die entsprechende Entschädigung dafür ist, dann ist das auf der einen Seite zwar notwendig, aber – und das ist das Eigenartige an der Sache – wenn man praktisch einem Monopolisten die Kraft in die Hand gibt, das zu ent­scheiden, was die Mitbewerber im privaten Bereich zu bezahlen haben, dann ist das in meinen Augen ein Zustand, der so nicht bleiben wird können, wenn wir den Wett­bewerb haben wollen. Daher muss man darüber nachdenken, ob das bisher Praktizierte auch in Zukunft so sein muss.

Meine Damen und Herren, ein weiteres Beispiel hat auch dazu geführt, dass man über den Regionalisierungsauftrag im ORF nachdenken muss. Wir haben das Beispiel Salzburg ja gehört. Es findet bei uns um 19.30 Uhr beim privaten Salzburg TV keine Sendung statt, weil Oberösterreich Zugriff auf das „Salzburg-Fenster“ hat. Das würde weniger auffallen, wäre zu diesem Zeitpunkt ein oberösterreichisches Programm zu sehen, aber nein: Dort sieht man, so wie es vor 40 Jahren im Fernsehen war, wenn ein richtiges Gewitter war, Schnee, Streifen und sonst nichts, um dann nach 20 Minuten das Salzburg TV wieder sehen zu können.

Wenn man die Konkurrenz dazu nützt, den anderen das Leben so schwer zu machen, hat man natürlich in Zukunft Probleme bei einem Wettbewerb, den wir alle wollen. Wir wollen Medienvielfalt haben, aber dann muss man aber auch davon ausgehen, dass eine solche auch möglich ist. Ich glaube, italienische Verhältnisse, wo Private nahezu alle Rundfunkeinrichtungen besitzen, wollen wir nicht. Das ist auch ein Nachteil, es ist immer nur zum „Vorteil“ – unter Anführungszeichen – dessen, der gerade am Ruder ist. Das ist immer gerade für den gut, der vermeintlich dort Einfluss hat, letztendlich aber leiden wir alle darunter, und die Bevölkerung wird dann nachdenken und sagen: Muss ich mir das bieten lassen, für etwas zu bezahlen, was ich nicht sehen möchte?! – Daher unser gemeinsamer Auftrag, darüber nachzudenken.

Diese Änderung dieses Gesetzes werden wir von der SPÖ mitbeschließen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dipl.-Ing. Scheuch. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


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