Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 189

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Wir gelangen daher zur Debatte.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Baumgartner-Gabitzer. Wunsch­redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


19.27.34

Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier einen Gesetzesantrag von Kollegem Scheuch und mir vorliegen, der einen weiteren wichtigen Baustein in der Medienpolitik darstellt. Endlich wird Medienpolitik betrieben! Wie Sie alle wissen, hat es jahrelang keine gegeben. Erst seit der Zeit, da Sie verantwortlich sind, Herr Staats­sekretär Morak und Herr Bundeskanzler Schüssel, gibt es in Österreich – Gott sei Dank! – Medienpolitik. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.) Das freut mich sehr. Erst seit wir die Verantwortung dafür übernommen haben, ist Privatfernsehen möglich gewor­den.

In diesem vorliegenden Antrag geht es um die Frequenzen im analogen Bereich. Die Frequenz im analogen Bereich ist ein knappes Gut. Deshalb wird der ORF in seiner Doppelnutzung – die er nicht notwendigerweise genutzt hat, da er immer das Gleiche ausgestrahlt hat – beschränkt, und er hat diese Frequenzen Privaten zur Verfügung zu stellen, was eine sehr sinnvolle Regelung ist.

Es wird auch eindeutig geklärt, wie die Kostentragung erfolgt, was dem ORF für die Nutzung seiner Frequenzen abgegolten werden muss. Das ist deswegen notwendig geworden, weil der Verfassungsgerichtshof das durch einen Prüfungsbeschluss in Frage gestellt hat.

Die Vorteile bei diesen beiden Punkten sind sehr eindeutig: Erstens wird Rechts­sicherheit für die Betreiber, die es derzeit schon gibt, gewährleistet, und zweitens wird in den Ballungszentren – wie etwa Linz und Salzburg – privates Fernsehen ermöglicht.

Eine weitere Änderung betrifft eine Präzisierung der Must-carry-Bestimmung. Nach Umstellung auf digitale Terrestrik soll auch der Weiterverbreitungsauftrag im Kabelnetz bestehen.

Ich freue mich, dass es gelungen ist, im Verfassungsausschuss diese Änderungen einstimmig zu beschließen, und ich bin auch froh, wenn Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, bei diesem Antrag mitgehen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Prähauser. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


19.30.05

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Ge­schätzte Damen und Herren den Hohen Hauses! Frau Kollegin Baumgartner-Gabitzer hat gemeint, erst seit Schüssel gebe es eine Medienpolitik in unserem Lande. – Das ist natürlich ein Punkt, den ich so nicht stehen lassen möchte. Aber inhaltlich, Frau Kollegin Baumgartner-Gabitzer, darf ich Ihnen mitteilen, teilen wir die Ansicht, und ich glaube, dass es eine gute Gelegenheit ist, bei Novellierungen über Gesetze nach­zudenken, darüber, ob sie weit reichend genug sind – oder ob man etwas, in die Zukunft blickend, vielleicht noch transparenter machen sollte.

Ich glaube, dass klare Vorgaben für den ORF notwendig sind. Es geht einfach darum: Wir haben auf der einen Seite einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit allen Privilegien einer solchen Institution, aber auf der anderen Seite private Fernseh­betreiber – ich denke da aber auch an die privaten Radiobetreiber –, die eine ungleich schwierigere Ausgangslage haben.

 


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