Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 188

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freier Anbau von Soja und auch im Bereich der Erzeugung von Biotreibstoff zur Erreichung einer entsprechenden Beimischrate für ganz Europa anzustreben. Wir werden in Zukunft entsprechend gute Kooperationen mit diesen beiden Ländern eingehen.

Für Österreich gibt es, sehr geehrte Damen und Herren, glaube ich, mehr Vorteile als Nachteile. Ich glaube auch, dass die Europäische Union mehr Vorteile als Nachteile hat. Diese beiden Staaten sind Bestandteile von Europa, und sie gehören ganz einfach zur Europäischen Union. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

19.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Vertrages zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Republik Bulgarien und Rumänien über deren Beitritt zur Europäischen Union sowie Protokoll samt Anhängen, Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens und die Anpassungen der Verträge, auf denen die Europäische Union beruht, samt Anhängen und Schlussakte in 1389 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Nach Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetzes über den Abschluss des Vertrages über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union ist für diesen Beschluss die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Ich stelle daher zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte nun jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag, im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes zu beschließen, dass die bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, irische, italieni­sche, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassung dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (Anhaltender allgemeiner Beifall.)

19.26.29 5. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 799/A der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Privatfernsehgesetz geändert wird (1393 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tages­ord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

 


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