Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 196

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an meine Aufgaben erinnern, das ist sehr nett! – Sie agieren mit diesem Antrag einmal mehr nach dem Prinzip: Wir behaupten halt jetzt einfach einmal irgendetwas, ohne jede sachliche Rechtfertigung, und es wird schon etwas hängen bleiben. – Kann sein, dass das politische Taktik ist, es ist aber ein denkbar schlechter Stil. Aber gut, wir kennen das ohnehin; das zieht sich ja durch wie ein roter Faden.

Genauso kommt mir nämlich auch die Begründung in Ihrem Antrag vor. Sie unterstellen Herbert Haupt darin, dass allein durch sein Bekenntnis zu einer politischen Partei die objektive Erfüllung seiner Aufgabe als Behindertenanwalt nicht gewährleistet sei, und Sie haben dabei sogar die Chuzpe – das haben Sie jetzt auch in Ihrer Rede wiederholt –, zu behaupten und ihm zu unterstellen, dass er behinderte Menschen, die nicht dem BZÖ nahe stehen, schlechter behandeln werde. – Das ist etwas, was ich mit aller Schärfe zurückweisen muss, denn das ist eine unglaubliche Unterstellung! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Aber, Frau Kollegin Lapp, selbst Sie – ich habe heute zwei Stunden im Internet gesurft und habe nach Aussagen von Ihnen gesucht – finden keinerlei sachliche Argumente, die gegen Herbert Haupt als Behindertenanwalt sprechen. Das einzige „Argument“, das Sie in der Diskussion immer wieder anführen, ist das der „parteipolitischen Motivation“. Ich glaube, das ist das Problem, das Sie selber haben: Sie selber schauen offenbar nur durch die „Parteibrille“. Ich denke, hier gilt ein Sprichwort, das ich Ihnen gerne ins Stammbuch schreiben möchte: „Wie der Schelm denkt, so ist er!“ (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Parteipolitische Tätigkeiten und die Zugehörigkeit zu einer Partei sind doch wohl per se nichts Schlechtes. Ich warne davor, wenn wir eine derartige Diskussion führen, grundsätzlich parteipolitische Zugehörigkeit oder parteipolitisches Zugehörigkeitsgefühl zu verbieten oder madig zu machen, denn: Das lässt sich durchaus vereinbaren mit einer objektiven Tätigkeit, einer überparteilichen Tätigkeit, wie etwa eben der als Behin­dertenanwalt. Das hat etwas mit Professionalität zu tun, Frau Kollegin, auch wenn Sie dieses Wort beziehungsweise die Bedeutung dieses Wortes vielleicht nicht kennen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Festhalten möchte ich auch, dass es unbedingt möglich sein muss, dass eine Person – egal, in welcher Funktion sie ist – auch als Privatperson Stellung zu etwas beziehen kann. Und das kann doch nicht heißen, dass diese Person grundsätzlich in jeder Funktion in Frage gestellt wird.

Das Engagement für behinderte Menschen, meine Damen und Herren, ist etwas, was Herbert Haupt seit vielen Jahren, konkret – ich habe mir das angesehen – bereits seit 1978, ganz besonders auszeichnet, und das, seit er in der Politik tätig ist. Das hat selbst Kollege Öllinger im Sozialausschuss dem Herrn Behindertenanwalt Haupt zugestanden: Engagement im Sinne der Behinderten und für die Behinderten. Das habe ich heute im Protokoll nachgelesen. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Na bitte! Der Öllinger muss es wissen! Hin und wieder sagt er die Wahrheit!)

Ich kann hier nur noch einmal feststellen: Ich habe nirgends auch nur einen Kritikpunkt gefunden, der es in irgendeiner Weise sachlich rechtfertigen würde, Herbert Haupt als Behindertenanwalt zu kritisieren.

Ein paar Punkte, die Herbert Haupt als Behindertenanwalt auszeichnen:

Als Gemeinderat hat er sich durch die Integration und Gleichberechtigung behinderter Menschen ausgezeichnet. Die Förderung des Behindertensports war für ihn ein wichtiges Thema. Und: Er hat immer wieder zahlreiche Aktivitäten und Initiativen zur Bewusstseinsförderung für die Probleme behinderter Menschen gesetzt. Ich glaube, dass das etwas sehr Wichtiges ist, dass das etwas ist, was ein Behindertenanwalt tun


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