Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 197

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soll: In der Bevölkerung entsprechendes Bewusstsein zu schaffen für die Anliegen und Probleme behinderter Menschen.

Als Minister hat Herbert Haupt die Beschäftigungsoffensive, die so genannte Behin­dertenmilliarde zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in den Arbeits­markt initiiert, und zwar mit dem Ziel der beruflichen Integration. Neben zahlreichen weiteren Initiativen im Sinne der Behinderten wurde in seiner Zeit als Sozialminister schließlich das Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen. Ich glaube, es wird selbst Ihnen nicht gelingen, dieses schlecht zu reden, denn das ist sicher einer der größten Erfolge von Herbert Haupt in seiner Funktion als Sozialminister.

Ich kann Ihnen versichern, dass Herbert Haupt als Regierungsmitglied durchaus hart­näckig sein konnte in seinem Einsatz für die behinderten Menschen in unserem Lande, wenn es etwa um die Schaffung eines entsprechenden Bewusstseins gegangen ist. Herbert Haupt zu unterstellen, dass er auf Grund seines Bekenntnisses zu einer Partei nicht objektiv für behinderte Menschen arbeiten könne, das entbehrt wirklich jeder Grundlage – und sollte eigentlich sogar Ihnen von der Opposition zu billig sein! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Haidlmayr. Wunschredezeit: 7 Minuten. – Bitte.

 


19.58.49

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich zu meinem eigentlichen Debattenbeitrag komme, möchte ich doch feststellen, dass ich etwas besonders erwähnenswert finde – ich weiß nicht, wem es noch aufgefallen ist –: Ich bin erstaunt, dass zu diesem Thema von der ÖVP nicht als Erstredner der Behindertensprecher ans Rednerpult rollt, sondern eine andere Abgeordnete. (Abg. Großruck: Es gibt immer Überraschungen im Leben!) Was steckt da dahinter? Was sagt das aus? (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ich hätte gedacht, wir sind schon einen Schritt weiter und Menschen mit Behin­derungen können sich auch in der ÖVP selbst vertreten. – Tatsächlich ist es aber nicht so, und darüber sollten Sie nachdenken, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist wirklich erstaunlich, dass Kollege Huainigg erst als Zweitredner reden darf, obwohl es um die Problematik von Menschen mit Behinderungen geht. Aber vielleicht gibt es eine Erklärung, die auch für mich schlüssig ist. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Jetzt zum Themenschwerpunkt: Frau Ministerin Haubner, es ist kein Geheimnis, dass Sie den Posten des Behindertenanwaltes beziehungsweise der Behindertenanwältin nicht ausschreiben hätten müssen. Es steht nirgends im Gleichstellungsgesetz, dass Sie die Stelle ausschreiben müssen. Sie haben es aber getan. Es gab zwölf Bewer­bungen, eine davon war die von Herbert Haupt. Wir alle haben es gewusst, und zwar nicht deshalb, weil die anderen das Wissen nicht hatten (Abg. Walch: Weil er der Beste ist!) oder die Qualität, den Behindertenanwalt/die Behindertenanwältin zu stellen, sondern es war immer klar, wenn sich Herbert Haupt offiziell zum BZÖ bekennt, dann wird er Behindertenanwalt. Macht er das nicht, wäre es jemand anderer geworden. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich kann mich noch gut daran erinnern: Zwei Tage bevor der Behindertenanwalt von Ihnen nominiert worden ist, ist medial die Entscheidung gefallen, Herbert Haupt hat sich zum BZÖ bekannt. Zwei Tage später war er Behindertenanwalt. So ein „Zufall“, Frau Ministerin, dass angeblich eine Kommission die Unterlagen der zwölf Bewer­berInnen entsprechend beurteilt hätte. Nichts haben sie getan, sondern ausschließlich drei Leute – jemand von Ihrer Partei, jemand vom Ministerium und ein Vertreter der


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