Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 200

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Frau Abgeordnete Haidlmayr, mir ist lieber, dieses Gesetz „am Hals“ zu haben, als überhaupt kein Behindertengleichstellungsgesetz zu haben. Dieses Bundesbehin­der­ten­gleichstellungsgesetz ist unter Minister Haupt zuwege gebracht worden.

Frau Abgeordnete Lapp, nun zu Ihnen, denn Ihren Antrag behandeln wir ja. Ich gestehe Ihnen zu, dass Sie Interesse für Behindertenangelegenheiten haben, dass Sie auch Verständnis dafür haben. Ich nehme Ihnen ab, dass Sie das tatsächlich ernst meinen. Das war aber früher nicht so, denn früher hat es in der SPÖ, bevor Sie, Frau Abgeordnete Lapp, hier her gekommen sind, niemanden gegeben, der sich mit Behindertenfragen auseinander gesetzt hat. Das muss man auch einmal feststellen, und das habe ich damals oft kritisiert. Aber mit diesem Antrag, Frau Abgeordnete Lapp, zeigen Sie, dass Ihnen billige Polemik wichtiger ist als Angelegenheiten der Behin­derten – und das verurteile ich!

Es geht Ihnen offensichtlich darum, politisches Kleingeld zu schlagen und in geradezu bösartiger Weise den Behindertenanwalt anzugreifen, ihm Dinge zu unterstellen, die überhaupt nicht passiert sind. Und das finde ich wirklich unseriös – und auch unfair! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

So zum Beispiel verstehen Sie auch § 13 Behindertengleichstellungsgesetz völlig falsch. Darin steht eindeutig, dass der Bundesbehindertenanwalt weisungsfrei und unabhängig ist. Selbstverständlich wird ihm aber nicht abgesprochen, eine ideolo­gische Meinung zu haben, und selbstverständlich kann er diese Meinung auch äußern. Das ist genau so wie bei einem Richter. Ein Richter ist unabhängig, er muss objektiv sein, aber selbstverständlich hat er – wie jeder andere Mensch auch – eine eigene Ideologie, eine Weltanschauung, nur muss er diese Weltanschauung bei seiner Urteilsfindung zurückstellen. Das ist wichtig! (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das verstehen die Roten nicht!)

Weisungsfrei ist ja das Allerwichtigste. Das heißt, er muss keine Weisungen entgegen nehmen, und das macht er auch nicht. Ich bin überzeugt davon, dass Frau Ministerin Haubner überhaupt nicht die Absicht hat, ihm eine Weisung zu geben. Was soll sie ihm sagen? – Geben Sie dem einen Behindertenverein keinen Gesprächstermin? Oder soll sie sagen, das musst du ablehnen? – Ich weiß überhaupt nicht, wovor Sie so große Angst haben, dass Weisungen erteilt werden könnten. Ich finde, diesbezüglich sollten Sie schon ein bisschen Ihre Meinung revidieren.

Ich weiß nicht, wieso Sie auf die Idee kommen, dass Nicht-BZÖ-Behinderte schlechter behandelt werden als andere. Frau Abgeordnete Lapp, in welchen Kategorien denken Sie?! – Das ist doch eigentlich beängstigend! (Abg. Mag. Tancsits: Gemeinde Wien!) Ich kann mir nur vorstellen, dass das das eingeprägte sozialistische traditionelle Denken ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

In Wien hat jemand nur eine Wohnung bekommen, der Sozialist ist. Es hat jemand nur einen Job bei der Gemeinde bekommen, der Sozialist ist. Und bei der Polizei ist man, als alles noch sozialistisch dominiert war, nur dann aufgenommen worden, wenn man Sozialist war. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das ist immer noch so! – Abg. Reheis: Das ist ein Blödsinn!)

Das ist für Sie, Frau Abgeordnete Lapp, offensichtlich noch immer der Leitfaden, denn anders kann ich mir nicht vorstellen, wieso Sie solch skurrile Behauptungen aufstellen, dass jemand benachteiligt werde, weil er nicht dem BZÖ angehört. – Das ist doch bitte an den Haaren herbeigezogen! Wie gesagt, ich kann das nur auf Grund Ihrer sozialistischen Vergangenheit – „Vergangenheit“ kann man gar nicht sagen – bezie­hungsweise auf Grund Ihres sozialistischen Denkens ableiten.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite