Herbert Haupt, der diese hier Diskussion verfolgt. Ich möchte auch feststellen, dass er keinerlei Versorgung bedarf, wie sich das die Kolleginnen und Kollegen von der sozialdemokratischen Fraktion vorstellen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mag. Herbert Haupt ist seit 1. Jänner dieses Jahres als Behindertenanwalt für die Belange der Menschen mit besonderen Bedürfnissen zuständig. (Abg. Haidlmayr: Wir haben keine „besonderen Bedürfnisse“!) Und diese Einrichtung ist ein besonderes Element zur Durchsetzung der Rechte, die auch im Behindertengleichstellungsgesetz aufgelistet sind.
Erlauben Sie mir, die Aufgaben des Behindertenanwaltes, so, wie sie im Bundesbehindertengesetz stehen, noch einmal darzustellen: Der Behindertenanwalt ist für die Beratung und Unterstützung von Personen zuständig, die sich im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes oder der Anti-Diskriminierungsbestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetzes diskriminiert fühlen. Er kann zu diesem Zweck Sprechstunden und Sprechtage im gesamten Bundesgebiet abhalten.
Der Behindertenanwalt ist in Ausübung seiner Tätigkeit selbständig, unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Der Behindertenanwalt kann Untersuchungen zum Thema Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen durchführen sowie Berichte veröffentlichen und Empfehlungen zu allen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen berührenden Fragen abgeben.
Der Behindertenanwalt hat jährlich einen Tätigkeitsbericht an den Bundesminister/an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz zu legen sowie dem Bundesbehindertenbeirat, dessen Mitglied er auch ist, mündlich zu berichten.
Die Bestellung durch die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz ist gesetzlich an keine Formerfordernisse gebunden. Die Funktionsperiode beträgt vier Jahre. Die Bundesministerin hat den Behindertenanwalt von seiner Funktion zu entheben, wenn dieser die Enthebung beantragt oder die Pflichten seiner Funktion vernachlässigt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herbert Haupt hat 20 Jahre lang für diese Republik in den verschiedensten Funktionen ausgezeichnete Arbeit geleistet. Ich denke, gerade auch in seiner Tätigkeit als Bundesminister für soziale Sicherheit hat er sich über Parteigrenzen hinweg in der Behindertenarbeit einen untadeligen Ruf erworben, und zwar als jemand, dem die Probleme der Menschen mit Behinderungen ein Herzensanliegen sind.
Herbert Haupt erfüllt seine Aufgaben erstklassig! Seine bisherige Bilanz, diese 100 Tage Behindertenanwaltschaft, spricht eine positive Sprache. (Abg. Haidlmayr: ... Eigenvorsorge!)
Ich weise darauf hin, dass sich bis dato 470 Personen an die Behindertenanwaltschaft gewandt haben, dass Herbert Haupt als seine Schwerpunkte Beratungs- und Informationstätigkeit macht, dass er in diesen 100 Tagen vor allem auf besondere Themen hingewiesen hat, dass im Bereich der Sachwalter-Rechtsnovelle verschiedene Änderungen vorgenommen werden sollen, dass er sich sehr intensiv für das hier im Parlament zu beschließende Bündelgesetz einsetzt, dass er sich sehr intensiv mit dem Benachteiligungsverbot befasst, dass er das Problem, das es immer wieder mit Einstufungen bezüglich der Sachverständigen gibt, ganz in den Vordergrund stellt, dass er bundesweit eine Kooperation mit Behindertenorganisationen macht, dass er über Projekte, deren Finanzierung und deren Durchführung berät und dass er, wie ich schon gesagt habe, Bürgersprechtage in den Landesstellen der Bundessozialämter abhält.
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