Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 206

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Frau Kollegin Marek, schauen wir vielleicht noch einmal die Umstände seiner Bestellung an und kommen wir zu dem, was sonst noch zu einem Behindertenanwalt Haupt zu sagen ist, der gerne und mit allem Einsatz für das BZÖ wahlkämpfen will.

Zur Bestellung. Herbert Haupt hat als Minister das Behindertengleichstellungsgesetz vorbereitet, hat auch die Behindertenanwaltschaft vorbereitet. Ich gehe davon aus, er hat das nicht gemacht – und davon gehe ich wirklich aus –, um sich damit selbst einen Posten zu schaffen.

Aber was ist passiert, Frau Kollegin Marek und meine sehr geehrten Damen und Herren? – Herbert Haupt tritt als Minister des BZÖ ab, wird wieder Abgeordneter, und seine nachfolgende Ministerin – auch vom BZÖ – setzt ihren Amtsvorgänger als Behindertenanwalt ein. Von einer Auswahl, von einem Vergleich mit den anderen Personen, die sich beworben haben, kann man da beim besten Willen nicht reden.

Okay, das ist ihre Entscheidung; da hat sich die Frau Ministerin zu rechtfertigen. Dafür ist sie zu kritisieren (Abg. Mag. Molterer: Oder nicht!) und wurde auch von unserer Seite kritisiert. Und wurde auch kritisiert! (Abg. Scheibner: Sie haben eine Aus­schreibung verlangt! Und die ist erfolgt!) – Was regen Sie sich auf? Das ist etwas, was meiner Meinung nach nicht in Ordnung ist, weil hier ganz klare Vorgaben, auch Versprechen gemacht wurden – auch in der Anfragebeantwortung wurde noch so getan –, als ob da ein Auswahlverfahren stattgefunden hätte. Und dieses hat es beim besten Willen nicht gegeben, ausgenommen eine Auswahl durch die Frau Ministerin, aber sicher nicht durch die angebliche Bewertungskommission. – Aber das ist nur der eine Punkt. (Abg. Scheibner: Die Bewertungskommission hat nichts entschieden!)

Der zweite Punkt ist: Frau Ministerin, Sie haben gesagt, Herbert Haupt braucht keinen Versorgungsposten. – Okay, aber dann frage ich Sie, Frau Ministerin: Warum ver­schweigen Sie uns nach wie vor, was der Herr Behindertenanwalt an Einkommen hat? Es ist die einzige Funktion im öffentlichen Bereich, die ich kenne – es gibt eine Bezügepyramide, eine Gehaltsoffenlegung –, bei der sich die zuständige Ministerin weigert, auch nur ein Detail des Einkommens offen zu legen. Es gibt sonst kein anderes Einkommen, bei dem das auch so ist. Wir wissen, wie viel ein Volksanwalt verdient. Die Frau Ministerin schreibt in der Anfragebeantwortung nur: Na ja, er verdient ungefähr so viel wie ein Anwalt, wie andere Anwaltschaften.

Aber warum sagen Sie es nicht, Frau Bundesministerin? Warum verschweigen Sie die Höhe des Gehalts, wobei uns zusteht, dass Sie dies offen legen?

Und dann sagen Sie auf der anderen Seite, es sei kein Versorgungsposten. – Bitte, das eine steht zu dem anderen auch in einer Beziehung, wenn auch nicht in einer sehr direkten.

Aber jetzt frage ich trotzdem weiter: Herbert Haupt war auch ein engagierter Politiker. Ja, für das BZÖ steht ihm – darin haben Sie völlig Recht, daran würde ich nicht rütteln – natürlich auch als Behindertenanwalt eine politische Meinung zu. Das ist überhaupt keine Frage. (Abg. Scheibner: Gut, dass Sie uns das zugestehen!)

Der Punkt ist doch der, ob jemand, der von einer BZÖ-Ministerin als BZÖ-Mann zum Behindertenanwalt in dieser Funktion bestellt wird, dann öffentlich erklärt, ich werde für das BZÖ wahlkämpfen und das Beste für dessen Erfolg machen. – Dann bekommt die ganze Sache eine leichte Schlagseite. (Abg. Neudeck: Ist das ein 24-Stunden-Job?)

Sie können sich erinnern, wir hatten eine ähnliche Debatte, und niemand bestreitet, dass wir bei der Volksanwaltschaft, bei der Auswahl der Volksanwaltschaft auch politische, parteipolitische Besetzungen vertreten können und vertreten wollen. Wir hatten aber eine politische Debatte über den Volksanwalt Stadler, weil dieser unserer Meinung nach mit bestimmten Gesetzen und auch politischen Traditionen dieser


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