Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 205

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Herbert Haupt hat die Behindertenmilliarde und die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz eingeführt. Er hat das Gleichstellungsgesetz mit eingebracht. Es ist sehr viel durch ihn passiert. Auch die Art und Weise, wie er jetzt die Behinderten­anwalt­schaft angeht und durchführt, lässt sehr viel erwarten, denn allein in dieser kurzen Zeit hat er alle Bundesländer, alle Behindertenorganisationen abgeklappert und hat viele Gespräche sowie Beratungen durchgeführt.

Herbert Haupt hat auch – das zeigt sein Engagement, das sich in seiner Aufgabenliste findet – alle Landeshauptleute angeschrieben mit der Bitte, doch Ambulanzen für gehörlose Menschen in den Landeskrankenhäusern einzurichten. Und angeblich gibt es da auch Interesse von Seiten einiger Bundesländer. Ich glaube, dass er auch auf diese Art und Weise Überzeugungsarbeit leistet und wichtige Impulse setzt. Dieses Amt passt sehr gut zu ihm.

Da an dieser Funktion kritisiert worden ist, dass er nicht weisungsfrei sei, muss ich sagen, das stimmt nicht, denn es steht im Gleichstellungsgesetz drinnen, dass dieses Amt weisungsfrei ist. Natürlich hätte man es auch in den Verfassungsrang heben können, aber dazu bedarf es einer Mehrheit im Parlament, die jedoch beim Gleich­stellungsgesetz bedauerlicherweise nicht gegeben war. (Abg. Scheibner: Eben!)

Auch die ersten Ergebnisse, wie das Gleichstellungsgesetz umgesetzt wird, liegen vor: Es gibt über 20 Schlichtungsverfahren, die auch sehr positiv laufen sollen. Es gibt eine hohe Bereitschaft auch seitens der Wirtschaft, rasch Lösungen zu finden und nicht zu warten, bis man vor Gericht geht. Es kommt teilweise auch gar nicht zu Schlichtungs­verfahren, weil die Probleme schon im Vorfeld gelöst werden. Ich glaube, dass das Gleichstellungsgesetz eine große Signalwirkung hat und auch vieles bewirken wird. Barrierefreiheit ist ein Thema geworden. Es passiert landauf, landab sehr viel in diese Richtung.

Ich möchte auch sagen, dass dem Behindertenanwalt Herbert Haupt etwas gelungen ist, nämlich dass gerade er diese Funktion innehat, mit dem Hintergrund, dass er Sozialminister war. Dieser Umstand verleiht diesem Amt quasi einen sehr hohen Stellenwert. Der Behindertenanwalt ist zu einer wichtigen Funktion geworden, auch als Ombudsfunktion.

Bezüglich Wahlkampf muss man sagen, dass er sicher nicht in seinem Büro Wahlzettel verteilen wird. Ich sehe es als selbstverständlich an, dass er nur in seiner Freizeit Wahlkampf führt. Es ist nicht fair, solche Behauptungen anzustellen, nur um eine Person madig zu machen, weil er sich eben zu einer politischen Funktion bekennt. Das ist einfach billige Polemik.

Herbert Haupt ist Behindertenanwalt; er ist ein guter Anwalt. Er wird das sicherlich gut machen. Behinderte Menschen können sich vertrauensvoll an ihn wenden. – Dies „in aller Klarheit“. – Danke. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP sowie den Freiheitlichen.)

20.34


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. Ich erteile es ihm.

 


20.34.15

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollegin Marek war der Meinung, sie enthülle ein Geheimnis, als sie sagte: Selbst der Öllinger hat im Sozialausschuss das Engagement des Kollegen Haupt nicht bestritten. – Ich bestreite es auch hier im Plenum nicht. Ich bestreite es nicht, denn es ist ein Faktum. Aber: Reicht dieses Argument in einer Würdigung des Antrags aus? Ich bestreite es nicht, es stimmt: Herbert Haupt ist engagiert.

 


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