Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 224

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ergebnissen hier in diesem Plenum behandelt erhalten hat. Auf der heutigen Tagesordnung stehen insgesamt drei Berichte mit 15 Prüfungsergebnissen. Ich hoffe, Sie haben daher Verständnis dafür, nachdem bisher zwei Berichte herausgegriffen worden sind, dass ich im Hinblick auf die Bedeutung einige Berichte besonders erwähnen möchte.

Einen der Berichte, der angesprochen worden ist, der auch im Ausschuss behandelt worden ist, betraf die Bundespolizeidirektion Salzburg, wo es sehr positiv ist, dass die Empfehlungen des Rechnungshofes in größtem Ausmaß aufgegriffen und umgesetzt worden sind. Es ist auch in diesem Zusammenhang positiv zu erwähnen, dass durch die Umsetzung der Polizeireform mit 1. Juli 2005 ineffiziente Strukturen bei der Bundespolizeidirektion Salzburg beseitigt worden sind, indem die Wachkörper Gendarmerie und Polizei zusammengeführt wurden.

Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass gerade im Hinblick auf die Bedeutung, die die Sicherheit genießt, der Rechnungshof eben diesen Bereich einer Vollprüfung unterziehen wird und insbesondere die Umsetzung der Polizeireform im Hinblick auf die Aufbauorganisation und natürlich – auch das ist ein neuer Ansatz des Rech­nungshofes – die Überprüfung, ob die zugesagten Empfehlungen des Rechnungshofes auch tatsächlich umgesetzt worden sind.

Ein Punkt, der dabei besondere Bedeutung hat – und das ist auch im Zusammenhang mit der Sicherheit immer wieder zu erwähnen –, ist die ausbildungsfremde Verwen­dung von Exekutivbeamten. Da zeigt gerade das Beispiel Salzburg, welche Ein­sparungs­effekte damit erzielbar sind. Es ist nämlich so, dass alleine durch die Um­wandlung von Exekutivplanstellen in Verwaltungsplanstellen, wie es bei der Bundes­polizeidirektion Salzburg möglich ist, ein Einsparungspotential von 760 000 € erzielt werden kann und man sich darüber hinaus durch die Rückführung – auch das ist vom Abgeordneten Gahr angesprochen worden – von 23 Sicherheitswachebeamten in den exekutiven Außendienst die Grundausbildung für neue Bedienstete ersparen kann. Das macht bei 23 Bediensteten alleine ein Ausmaß von 1,96 Millionen € aus. – Also sicherlich ein Bereich, in dem man weiter arbeiten muss und wo es zweckmäßig ist, auch in die Sicherheit zu investieren und die Leute im exekutiven Außendienst auch tatsächlich zu verwenden.

Damit leite ich über zu einem weiteren Prüfungsergebnis des Rechnungshofes, das die Kriminalprävention und die kriminalpolizeiliche Beratung betroffen hat. Auch das ist von der Abgeordneten Becher kurz angesprochen worden. Ich glaube, auch ein Bereich, der von volkswirtschaftlicher Bedeutung ist und wo massive Einsparungseffekte mög­lich sind, wenn man da Maßnahmen setzt. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass alleine die Rückführung des Schadens durch Diebstahl- und Raubdelikte auf das Niveau des Jahres 2001 ein Einsparungsvolumen von 180 Millionen € möglich machen würde.

Der Rechnungshof hat auch hier gemäß seinem Beratungsansatz und dem Ansatz, aus Prüfungen zu lernen und so weiterzuleiten, dass man beraten und seinen Beitrag leisten kann, ein Maßnahmenbündel vorgelegt, wie man in die Richtung gehen kann, um Prävention zu betreiben und schadensminimierend tätig zu sein. Ich darf Sie vielleicht noch ersuchen, im Bericht das näher nachzulesen, weil ich glaube, eine Umsetzung dieser Empfehlungen würde in diesem Bereich sehr viel bringen, auch im Interesse der Sicherheit.

Ein weiterer Aspekt ist heute noch nicht angesprochen worden, aber er ist dement­sprechend wichtig: Wir haben auch die Erfassung forschungsförderungsrelevanter Daten geprüft. Und es hat sich gerade in diesem Bereich gezeigt, wie wichtig es wäre,


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