Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 225

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die Forderung des Rechnungshofes, nämlich auf Einführung einer österreichischen Förderungsdatenbank, umzusetzen.

Wenn man sich nämlich diese Förderungsdatenbank anschaut, dann zeigt sich, dass es im Bereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie eben keine IT-unter­stützte Forschungsförderungsdatenbank gibt, die sämtliche Förderungsnehmer als solche erfasst. Darüber hinaus werden die Daten nur in Teilbereichen erfasst.

Das führt natürlich dazu, dass unerwünschte Mehrfachförderungen nicht ausge­schlossen sind und dementsprechend Förderungsmittel nicht so eingesetzt werden, wie man sie allenfalls einsetzen kann, hätte man diesen Überblick. Aus diesem Grund glaube ich, dass es notwendig wäre, dass man tatsächlich hier Maßnahmen setzt, um eben diese vorhandenen Schwachstellen zu beseitigen. Es war nämlich auch so, dass wir keine flächendeckende Erhebung von Forschungsförderungsdaten zwischen Bund und Ländern haben.

Es gibt keine österreichweite Gesamtschau gegliedert nach geförderten Projekten oder Förderungsnehmern. Aus diesem Grund wäre es gerade in dem Bereich im Hinblick auf die Effizienzsteigerung – die Steiermark wurde heute angesprochen – zweckmäßig, eine diesbezügliche Förderungsdatenbank einzurichten. Dazu ist auch noch zu erwäh­nen, wenn man sich die Förderungslandschaft anschaut, dass es keinen einheitlichen Förderungsbegriff gibt. Es gibt unterschiedliche Bestimmungen zum Thema For­schungsförderungen und zahlreiche Parallelerhebungen von Forschungsförderungs­daten. Es erfolgt die Erfassung von Forschungsprojekten sowie des jeweiligen For­schungs­förderungsnehmers dezentral und von den Förderstellen jeweils nach unter­schiedlichen Kriterien. – Das ist sicher ein Punkt, der abgestellt werden sollte.

Überdies fließen da auch von Seiten der EU Förderungen und ich glaube, man braucht einen Gesamtüberblick, um langfristig eine effiziente Gestaltung des österreichischen Förderungssystems bewerkstelligen zu können.

Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass der Rechnungshof in seinem Tätigkeitsbericht 2004 Leitlinien und grundsätzliche Empfehlungen in Richtung Förderungsziele, Förderungsrichtlinien und Förderungsentscheidungen festgehalten hat. Eine Umsetzung dieser Empfehlungen würde sicherlich dazu führen, dass ein effizienterer Mitteleinsatz möglich ist.

Ich möchte aber auch hier im Hinblick auf die Ausgeglichenheit der Empfehlungen beziehungsweise der Vorgangsweise des Rechnungshofes anführen, dass bereits Maßnahmen in diese Richtung gesetzt worden sind, und zwar neben einer Verbes­serung des Berichtswesens über Forschungsaktivitäten und zur Einführung eines bundesweiten Forschungsprojekts Datenbank. Darüber hinaus ist auch zu erwarten, dass durch die neu gegründete Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft einfachere Strukturen, mehr Transparenz und eine verstärkte Koordination stattfinden. Es ist auch positiv, dass von dieser Gesellschaft in das Arbeitsprogramm aufgenom­men wurde, eine gemeinsame Forschungs- und Technologieentwicklungsdatenbank einzuführen.

Am Schluss möchte ich auf etwas hinweisen, weil das ein Aspekt ist, der zum einen positive als auch negative Beispiele hat. Das ist, dass mit 1. Juli 2002 das Wett­bewerbsgesetz in Kraft getreten ist beziehungsweise auch die Novelle zum Kartell­gesetz 1988, wo auch die wettbewerbliche Struktur in Österreich einer Modernisierung zuführt worden ist und damit auch Empfehlungen der OECD beziehungsweise der EU umgesetzt wurden. Gleichzeitig ist aber auch zu bemerken, dass es in diesem Bereich parallele Strukturen zwischen der Bundeswettbewerbsbehörde und dem Bundeskartell­anwalt gibt, dass nach wie vor Regelungen da sind, die nicht internationalen


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