Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 226

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Gepflogen­heiten entsprechen, und darüber hinaus, dass neben der weisungsfreien Bundeswettbewerbsbehörde und dem weisungsgebundenen Bundeskartellanwalt auch weitere Behörden Aufsichts- beziehungsweise Regulierungsmaßnahmen setzen, wo­durch das One-Stop-Shop-Prinzip, das gewünscht ist, für den Kunden nicht in vollem Ausmaß umgesetzt wurde.

Also auch ein Bereich, wo es der Rechnungshof im Hinblick darauf als erforderlich erachtet, dass die Tätigkeitsschwerpunkte der zwei Bereiche, nämlich der Bundes­wettbewerbsbehörde und des Bundeskartellanwaltes auf der einen Seite, aufeinander abgestimmt werden, darüber hinaus die Zusammenarbeit forciert wird und nicht zuletzt auch Kennzahlen und Indikatoren entwickelt werden, die in eine Richtung gehen, um den Wettbewerb beziehungsweise den Wirtschaftsstandort Österreich so zu erhalten und so zu gestalten, dass er wettbewerbsfähig ist.

Ich hoffe, ich habe Sie mit meinen Ausführungen nicht zu lange hingehalten, aber ich glaube, es sind in den Berichten Punkte da, die positiv sind, indem die Tätigkeit des Rechnungshofes auch zu Verbesserungen, Modernisierungen und zu Einsparungen geführt hat, und es sind sehr wohl noch Punkte da, wo weitergearbeitet werden sollte im Hinblick auf eine Effizienzsteigerung, insbesondere in Blickrichtung Einrichtung einer einheitlichen Förderungsdatenbank. Ich glaube, damit wäre allen gedient, und man könnte tatsächlich das Ziel erreichen, dass der Förderungsgeber zumindest den gleichen Überblick hat wie der Förderungsnehmer, um dadurch Transparenz und effizienten Mitteleinsatz zu gewährleisten. – Ich danke Ihnen. (Allgemeiner Beifall.)

21.49


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Sieber. – Bitte.

 


21.49.11

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Der Rechnungshof hat in der Zeit von 19. April bis 7. Mai 2004 und in der Zeit von 4. bis 6. Oktober 2004 eine Gebarungsprüfung der Bundespolizeidirektion Salzburg durchgeführt und kam in seinem Ergebnis zu folgenden Empfehlungen.

Der Forderung, die aufbauorganisatorische Gliederung der Sicherheitswache nach einer entsprechenden Evaluierung neu zu gestalten, kam man im Zuge der Zusam­menführung der Wachkörper „team04“ nach. Die vorliegende Empfehlung wurde bei der Projektarbeit berücksichtigt, und überdies ist eine Überprüfung und Bewertung der Umsetzung vorgesehen.

Eine weitere Empfehlung des Rechnungshofes betreffend Wartungsaufwand für den Fuhrpark der Sicherheitsexekutive wurde mit der Einführung eines neuen Leasing­modells umgesetzt.

Hiebei ist vorgesehen, in Zukunft nur noch Fahrzeuge mit aufwändigen Aufbauten, das sind zum Beispiel Radargeräte, Videoanlagen oder Teileinrichtungen, anzukaufen, die in polizeieigenen Werkstätten oder in Markenwerkstätten auf Kosten des BMI gewartet werden müssen.

Eine Empfehlung des Rechnungshofes lautete: Die gemäß § 23 Abs. 2 der Führer­scheingesetz-Gesundheitsverordnung vorgesehene Vergütung von Amtsgutachten der Amtsärzte der Gebietskörperschaften auf eine Doppelbesoldung zu überprüfen, wurde aufgegriffen, und es wird nun, gestützt auf die Ansichten des Rechnungshofes, bei der nächsten Novellierung der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung der Entfall der doppelten Vergütung der amtsärztlichen Gutachten realisiert.

 


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