Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Eine weitere Zusatzfrage stellt Herr Abgeordneter Ing. Winkler. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Josef Winkler (ÖVP): Geschätzte Frau Bundesminister! Durch die Konsenskonferenzen wurden für fast alle offenen Fragen entsprechende Lösungen erarbeitet, aber auch vorgeschlagen, welche von allen Gruppen in Kärnten auch mitgetragen werden könnten. Werden Sie diese Vorschläge beziehungsweise diese Lösungen und das Bemühen um diese Lösungen auch weiterhin nicht zuletzt auch im Sinne und im Interesse der gutnachbarlichen Beziehungen zu Slowenien unterstützen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Wir waren in der Konsenskonferenz einer Lösung, die aus meiner Sicht für alle Beteiligten ein gutes und wesentliches Ergebnis sein könnte, schon sehr nahe. Ich habe es damals bedauert, und ich bedauere es weiterhin, dass dieser letzte Schritt hin zu einem Konsens noch nicht gefunden werden konnte, bleibe aber, wie ich es vorher gesagt habe, zuversichtlich, dass wir, wie ich hoffe, vielleicht auf dieser Basis eine Lösung noch vor dem 30. Juni finden können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage 147/M des Herrn Abgeordneten Dr. h.c. Schieder. – Bitte.
Abgeordneter Dr. h.c. Peter Schieder (SPÖ): Frau Ministerin, meine Frage lautet:
„Werden Sie bezüglich der Menschenrechtsagentur der Europäischen Union darauf achten, dass diese nicht die wichtige Menschenrechtsarbeit des Europarates konkurrenziert?“
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Ministerin.
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Herr Abgeordneter Schieder, ich kenne mehr oder minder zufällig aus meiner beruflichen Erfahrung beide Institutionen, beide europäischen Institutionen und halte sie für unverzichtbar wichtig mit ihren jeweiligen spezifischen Systemen, insbesondere natürlich auch das Menschenrechtsschutzsystem des Europarates.
Es ist daher keine Absicht, hier in irgendeiner Weise ein Konkurrenzverhältnis aufzubauen. Die zentrale und anerkannte Rolle des Europarates im Menschenrechtsbereich bleibt unangetastet.
Ich darf Sie aus aktuellen Gründen vielleicht auch darüber informieren, dass der Staatssekretär vorgestern im Rahmen eines informellen Trilogs Gelegenheit hatte, genau auch dieses Thema zu besprechen, und dass er mir berichtet hat, dass ein breiter Konsens zur notwendigen Einbindung des Europarates und zur klaren Abgrenzung der Zuständigkeiten besteht und das im Trilog-Format, also zwischen Präsidentschaft, dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Parlament, durchaus bewusst ist und in die Verordnungsentwicklung und Textierung auch entsprechend einfließen wird.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Schieder, bitte.
Abgeordneter Dr. h.c. Peter Schieder (SPÖ): Frau Bundesministerin! Wurde in diesem Trilog, den Sie soeben erwähnt haben, auch von unserer Seite die Ansicht von Premier Juncker vertreten, wie er sie in seinem Bericht an die Staats- und Regierungschefs über die Beziehungen EU und Europarat vertreten hat, nämlich dass – ich zitiere